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Fischernetz erlaubt? Land, Gerät und Gewässerschein

Aktualisiert: Oktober 2026

Ob ein Fischernetz erlaubt ist, lässt sich für Deutschland nicht mit einem einzigen Ja oder Nein beantworten. Eine 1 × 1 m große Senke kann an einem Gewässer zugelassen, am nächsten aber verboten sein; ein fünf Meter breites Zugnetz ist nochmals eine andere Geräteklasse. Im [Fischernetz-Vergleich](/hub/angelzubehoer/fischernetz) stehen Senke, Setzkescher und Zugnetz nebeneinander, rechtlich dürfen sie jedoch nicht gleichbehandelt werden. Prüfen Sie vor dem Kauf zuerst das Bundesland, dann die konkrete Gewässerordnung und schließlich Ihren Erlaubnisschein. Der Schein kann die allgemeine Regel weiter einschränken.

Ob ein Fischernetz erlaubt ist, lässt sich für Deutschland nicht mit einem einzigen Ja oder Nein beantworten.

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Inhalt

Es gibt keinen Satz für sechzehn Länder

Fischereirecht ist in Deutschland weitgehend Ländersache. Schon deshalb kann eine Forenantwort wie „Senknetze bis 1 × 1 m sind überall erlaubt“ nicht zuverlässig sein. Manche Landesverordnungen nennen eine Seitenlänge, andere überlassen weitere Einschränkungen dem Gewässerinhaber. Hinzu kommen Schonzeiten, Zielarten und besondere Regeln für einzelne Gewässer wie Rhein, Bodensee oder Stauseen. Die richtige Prüfreihenfolge beginnt mit der genauen Bauart. Eine quadratische Köderfischsenke an Kreuzbügeln ist kein rundes Wurfnetz und keine fünf Meter breite Zugbahn. Danach suchen Sie im geltenden Landesrecht nach genau diesem Begriff. Zum Schluss lesen Sie den Erlaubnisschein vollständig. Nennt er nur bestimmte Handangeln oder schließt Netze ausdrücklich aus, hilft eine allgemein großzügigere Landesregel nicht. Eine Shopbeschreibung ist keine Erlaubnis, selbst wenn sie das Produkt als Angelzubehör bezeichnet. Bei unklaren Formulierungen ist eine schriftliche Auskunft des Gewässerbewirtschafters sinnvoller als eine Vermutung aus Produktbewertungen.

Senken haben mehrere belegte Obergrenzen

Brandenburg erlaubt zum Köderfischfang ein Senknetz mit einer Seitenlänge bis 120 cm. Sachsen nennt in der aktuellen Fischereiverordnung bis zu 150 cm und sperrt den Einsatz vom 1. Februar bis 30. April. Diese beiden Beispiele zeigen bereits, warum die häufig genannte Ein-Meter-Regel nicht bundesweit gilt. In Schleswig-Holstein wird an der Küste ein Senknetz bis zu einer Fläche von 1 m² als Handangel eingeordnet. Baden-Württemberg nennt eine Senke bis 1 m Seitenlänge und höchstens 14 mm Maschenweite. Am Bodensee ist vom Hamen die Rede: höchstens 1 m Seitenlänge und höchstens 14 mm, nur für bestimmte Weißfische zum eigenen Bedarf und nicht vom fahrenden Boot. Diese Bodensee-Regel ist keine pauschale Freigabe für alle bayerischen Binnengewässer. Auch Gewässerscheine setzen eigene Grenzen. Für den Edersee ist ein Senknetz bis 125 × 125 cm dokumentiert. Am Affolderner See ist dagegen nur eine Handangel mit Kunstködern zugelassen. In den Ausübungsbestimmungen für den Rhein in Nordrhein-Westfalen sind kleine Wurf- und Senknetze ausgeschlossen. Die praktische Bedienung nach bestandener Rechtsprüfung erklärt Senknetz-Angeln.

Wurfnetz und Zugnetz sind keine größere Senke

Ein Wurfnetz wird durch den Wurf geöffnet und sinkt über dem Fangbereich ab. Eine Senke liegt dagegen an einem Rahmen unter Wasser und wird senkrecht gehoben. Selbst wenn ein Marktplatztitel beide Begriffe verwendet, folgt daraus keine gemeinsame rechtliche Behandlung. Das Cozlly-Modell heißt im Titel auch Wurfnetz, wird in Rezensionen aber als Senke beschrieben. Mit 100 × 100 cm, Futterbeutel und zentraler Zugleine entspricht sein Einsatz eher einer Köderfischsenke. Trotzdem sollten Sie diese Einordnung nicht allein aus dem Angebot ableiten, wenn der Gewässerschein nur einen bestimmten Gerätetyp zulässt. Das generische Zugnetz ist mit 500 × 200 cm angegeben; an anderer Stelle steht sogar 5 × 5 m. Schwimmer und Senker deuten auf eine breite Netzbahn, die durch das Wasser gezogen wird. Solche Schlepp- oder Zuggeräte fallen nicht unter eine Erlaubnis für kleine Köderfischsenken. An der niedersächsischen Küste sind unter anderem Schleppnetze, Stellnetze und Hamen über zwei Meter für Nichterwerbsfischer eingeschränkt beziehungsweise verboten. Ziehen Sie keine EU-Maschenregel für Schiffsnetze auf die Köderfischsenke.

Hältern braucht eine zweite Erlaubnisprüfung

Ein Setzkescher fängt nicht, sondern hält bereits gefangene Fische im Wasser. Damit verschiebt sich die Rechtsfrage von der Fangmethode zur Hälterung. Schleswig-Holstein lässt die Frischhaltung laut Behörden-FAQ nur zu, wenn Kühlbox oder ähnliche Möglichkeiten nicht eingesetzt werden können. Genannt werden dort ein knotenloser Setzkescher mit mindestens 3,50 m Länge und mindestens 50 cm Durchmesser sowie eine waagerechte Lage. Ein baden-württembergisches Verbandsmerkblatt nennt bei ebenfalls 3,50 m Länge mindestens 40 cm Ringdurchmesser. Bayern verlangt hinreichenden Raum, knotenfreie Textilien und eine möglichst kurze Dauer, ohne ein Zentimetermaß zu nennen. Niedersachsen lehnt die Hälterung von Speisefischen im Setzkescher in einem Merkblatt ab. Das SWAWIS-Modell misst laut Spezifikation 170 × 33 × 33 cm, während der Titel 200 cm nennt. Für Regeln mit 3,50 m Länge und 40 oder 50 cm Querschnitt ist beides zu klein; knotenloses Material ist ebenfalls nicht belegt. Weitere Details stehen auf der Seite Setzkescher.

Vor dem Warenkorb vier Punkte abhaken

Bestimmen Sie zuerst die Bauart anhand der Konstruktion, nicht anhand gesammelter Schlagwörter im Titel. Suchen Sie zweitens im aktuellen Landesrecht nach Senke, Hamen, Wurfnetz, Zugnetz oder Setzkescher. Prüfen Sie drittens die Gewässerordnung und den Erlaubnisschein auf Maße, Zeiten, Arten und ausdrückliche Verbote. Vergleichen Sie erst im vierten Schritt das konkrete Produkt mit diesen Anforderungen. Bei widersprüchlichen Produktmaßen sollten Sie nicht den günstigeren Wert auswählen. Lassen Sie sich die Liefergröße bestätigen. Dasselbe gilt für Maschenweite und knotenloses Material. Die Fischernetz-Kaufberatung hilft anschließend, unter den rechtlich möglichen Geräten die richtige Aufgabe zu wählen.

Häufige Fragen

Darf ich in Deutschland mit einem Fischernetz angeln?
Es kommt auf Bundesland, Gewässer, Gerät und Schein an. Eine allgemeine Deutschland-Freigabe gibt es nicht. Viele große Netze sind für die Angelfischerei nicht vorgesehen.
Ist 1 × 1 m überall die Obergrenze für Senken?
Nein. Brandenburg nennt 120 cm, Sachsen 150 cm, andere Regeln 1 m oder eine Fläche von 1 m². Zusätzlich können Sperrzeiten und Gewässerverbote gelten.
Darf ich ein Wurfnetz statt einer Senke nehmen?
Nicht automatisch. Beide Geräte arbeiten unterschiedlich und können rechtlich getrennt behandelt werden. Maßangaben einer Senkenregel sind keine Freigabe für ein Wurfnetz.
Gilt die Bodensee-Hamenregel in ganz Bayern?
Nein. Die genannte Regel gehört zur Bodenseefischerei und enthält eigene Bedingungen. Für ein anderes bayerisches Gewässer müssen Sie dessen Rechtsgrundlage und Schein prüfen.
Ist ein fünf Meter breites Zugnetz Angelzubehör?
Der Verkauf in einer Angelkategorie beweist keine Zulässigkeit. Ein Zug- oder Schleppnetz kann der Berufs- oder Erwerbsfischerei vorbehalten oder am Gewässer ausdrücklich verboten sein.
Darf der Erlaubnisschein strenger als das Landesrecht sein?
Ja. Der Gewässerinhaber kann die erlaubten Geräte und Methoden enger fassen. Halten Sie sich am Wasser an die für Ihren Schein geltenden Bedingungen.

Weiterführende Seiten

Quellenverzeichnis

Fachquellen zu Senke, Setzkescher und Gewässerregeln; zuletzt abgerufen am 09.10.2026.

  1. Landesfischereigesetz Schleswig-Holstein, Senknetz an der Küste (abgerufen am 09.10.2026)
  2. Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg, Senknetz (abgerufen am 09.10.2026)
  3. Bayerische Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz, Setzkescher (abgerufen am 09.10.2026)
  4. LAVES-Merkblatt Setzkescher, Aktualisierung 17. März 2019 (abgerufen am 09.10.2026)
  5. Angelscheinbedingungen Edersee, 20. Dezember 2022 (abgerufen am 09.10.2026)
  6. Rheinfischerei NRW, Ausübungsbestimmungen (abgerufen am 09.10.2026)
  7. Blinker, Köderfische mit der Senke (abgerufen am 09.10.2026)
  8. Cittadini, Nylon-Monofilament-Knotennetz (abgerufen am 09.10.2026)