Unabhängiger Vergleich, ggf. Vergütung durch Shop-Links. Mehr Infos

Speerfischen Deutschland: Besitz ist kein Fangrecht

Aktualisiert: Oktober 2026

Wer nach Speerfischen Deutschland sucht, findet schnell zwei scheinbar widersprüchliche Aussagen: Harpunengeräte können ab 18 besessen werden, zugleich verbieten Fischereiregeln ihren Einsatz. Beides kann gleichzeitig zutreffen, weil Waffenrecht und Fischereirecht unterschiedliche Fragen beantworten. Ein Angelschein macht aus einem verbotenen Fanggerät keine erlaubte Methode. Prüfen Sie die Rechtslage deshalb vor einem Kauf im [Harpunen-Vergleich](/hub/angelzubehoer/harpune), nicht erst mit geladenem Gerät am Wasser. Die folgenden Beispiele belegen die Lage für Mecklenburg-Vorpommern, die schleswig-holsteinische Küste und Bayern; sie ersetzen keine Prüfung des konkreten Gewässers und behaupten nicht ungeprüft eine identische Regel in allen 16 Ländern.

Wer nach Speerfischen Deutschland sucht, findet schnell zwei scheinbar widersprüchliche Aussagen: Harpunengeräte können ab 18 besessen werden, zugleich verbieten Fischereiregeln ihren Einsatz.

Unsere Top-Empfehlungen

Inhalt

Besitz und Fang sind zwei getrennte Fragen

Anlage 2 zum Waffengesetz nimmt Harpunengeräte, bei denen zum Antrieb keine Munition verwendet wird, weitgehend von den Vorschriften aus. Die Ausnahme lässt jedoch § 2 Absatz 1 und § 41 WaffG ausdrücklich bestehen. Nach § 2 Absatz 1 ist der Umgang mit Waffen oder Munition grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für typische Gummizug- oder pneumatische Harpunengeräte folgt daraus keine allgemeine Waffenbesitzkartenpflicht, aber auch keine Freigabe für Minderjährige. Diese waffenrechtliche Einordnung sagt noch nichts darüber, ob Sie mit dem Gerät Fische fangen dürfen. Das Fischereirecht bestimmt zulässige Fangmethoden, Geräte, Zeiten und Gewässer. Ein Fischereischein belegt persönliche Voraussetzungen, hebt aber kein ausdrücklich geregeltes Geräteverbot auf. Auch die Erlaubnis des Gewässerinhabers kann eine gesetzlich untersagte Methode nicht freigeben. Ab 18 erhältlich beschreibt den Umgang mit dem Gerät, nicht einen erlaubten Einsatz an jedem See oder Küstenabschnitt. Nehmen Sie das Gerät daher nicht fangbereit mit, solange die örtlichen Regeln nicht eindeutig geprüft sind.

Was in drei geprüften deutschen Regelungen steht

In Mecklenburg-Vorpommern nennt § 12 des Landesfischereigesetzes Harpunen und Speere als verbotene Fangmittel. Die Regelung erfasst nach der ausgewerteten Fassung auch das fangbereite Mitführen. Damit beginnt das Problem nicht erst beim Schuss. Ein ungeladenes, sicher verpacktes Gerät auf dem Weg zu einem anderen legalen Zweck ist rechtlich eine andere Situation, sollte aber bei Unsicherheit vorab mit der zuständigen Behörde geklärt werden. Für die schleswig-holsteinische Küstenfischerei enthält § 9 der Küstenfischereiverordnung ein entsprechendes Geräteverbot; § 11 betrifft das Mitführen verbotener Fanggeräte. Wer an der Ostsee einen Fischereischein besitzt, darf daraus keine Erlaubnis zum Speerfischen ableiten. In Bayern verbietet § 15 der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Fischereigesetz seit der ausgewerteten Fassung unter anderem das Fischen mit Harpunen, Speeren, Pfeilen und Fischgabeln. Die im Paragrafen vorgesehenen Befreiungsmöglichkeiten gelten nicht pauschal für dieses Verbot. Aus diesen drei Belegen folgt nicht, dass alle Landesgesetze geprüft wären. Für ein anderes Bundesland müssen Sie das aktuelle Fischereigesetz, die Ausführungsverordnung und gegebenenfalls eine Gewässerordnung lesen.

Österreich, Schweiz und die Sportlizenz in Kroatien

Auch in Österreich ist das Fischereirecht landesrechtlich geprägt. Das oberösterreichische Fischereigesetz 2020 und die ausgewertete niederösterreichische Regelung nennen verletzende Fanggeräte beziehungsweise entsprechende Verbote. Daraus folgt nicht, dass jeder Wortlaut in allen neun Bundesländern identisch ist. Prüfen Sie Bundesland, Gewässerordnung und Lizenzbedingungen separat. In der Schweiz setzt das Bundesgesetz über die Fischerei den Rahmen, während die Kantone die zugelassenen Geräte konkretisieren. Eine Zusammenstellung für den Untersee führt Harpunen bei verbotenen verletzenden Geräten. Das ist kein landesweites Ja oder Nein, sondern ein Beispiel für die kantonale Prüfung. Kroatien erlaubt Unterwasserfischen nicht allein aufgrund einer gewöhnlichen Freizeitlizenz. Nach den ausgewerteten Informationen des zuständigen Ministeriums gehört die Unterwasserharpune zum sportlichen Meeresfischen. Erforderlich ist die passende Sportlizenz über den kroatischen Verband HSSRM. Die Person muss über 16 Jahre alt sein, darf kein Atemgerät verwenden und höchstens zwei Unterwasserharpunen einsetzen. Das bedeutet Apnoe statt Pressluftflasche. Eine Sekundärquelle nennt zusätzlich den Einsatz nur bei Tageslicht. Prüfen Sie diese Angaben unmittelbar vor der Reise erneut. Für Italien und Frankreich sollten Sie nicht von einer Reiseblog-Zusammenfassung auf die lokale Freigabe schließen.

Was die Rechtslage für Kauf und Transport bedeutet

Wenn Ihr geplantes Gewässer Harpunen, Speere oder Pfeile als Fanggerät verbietet, ist die Produktgalerie der falsche nächste Schritt. Kaufen Sie nicht in der Hoffnung, ein Angelschein oder die Zustimmung eines Vereins werde das gesetzliche Verbot ersetzen. Klären Sie zuerst Gewässer, Behörde, Lizenz und zulässige Methode. Erst bei einem legalen Reiseziel hilft die Harpunen-Kaufberatung bei System und Länge. Auch an einem erlaubten Ziel gelten Sicherheits- und Tierschutzpflichten. § 4 Tierschutzgesetz verlangt, dass ein Wirbeltier nur unter Vermeidung von Schmerzen und nur mit den erforderlichen Kenntnissen getötet wird. Daraus folgt keine Anleitung zum Fang, sondern eine zusätzliche Verantwortung. Transportieren Sie eine Harpune ungeladen, gegen Zugriff gesichert und mit getrennt verpacktem Pfeil. Laden Sie sie nicht am Parkplatz oder Strand. Hinweise zur Prüfung des Lieferumfangs finden Sie unter Harpune laden und sichern. Wo bereits das fangbereite Mitführen untersagt ist, müssen Sie die konkrete Transportfrage vorab behördlich klären.

Häufige Fragen

Ist Speerfischen in Deutschland mit Angelschein erlaubt?
Ein Angelschein hebt ein Geräteverbot nicht auf. In den geprüften Regelungen für Mecklenburg-Vorpommern, die schleswig-holsteinische Küste und Bayern sind Harpunen, Speere oder Pfeile ausdrücklich erfasst. Für andere Orte ist die aktuelle Landes- und Gewässerregel zu prüfen.
Darf ich eine Harpune ab 18 besitzen?
Typische Harpunengeräte ohne Munition sind waffenrechtlich weitgehend ausgenommen, § 2 Absatz 1 WaffG bleibt jedoch bestehen. Der Umgang ist damit grundsätzlich ab 18 möglich. Das schafft kein Fangrecht.
Brauche ich eine Waffenbesitzkarte?
Für die beschriebenen Harpunengeräte ohne Munition ergibt sich aus Anlage 2 grundsätzlich keine übliche Waffenbesitzkartenpflicht. Sonderfälle und andere Konstruktionen können anders zu bewerten sein. Maßgeblich ist das konkrete Gerät.
Gilt das Verbot auch an der Ostsee?
Für die schleswig-holsteinische Küste enthalten §§ 9 und 11 KüFVO Regeln zu verbotenen Fanggeräten und deren Mitführen. Andere Küstenabschnitte müssen nach dem jeweils zuständigen Landesrecht geprüft werden.
Darf ich das Gerät ungeladen im Auto mitnehmen?
Ungeladen und getrennt verpackt ist nicht dasselbe wie fangbereit. Da einzelne Regelungen bereits das fangbereite Mitführen erfassen, sollten Route und Ziel dennoch vorab geprüft werden. Eine pauschale Erlaubnis lässt sich nicht geben.
Welche Lizenz brauche ich in Kroatien?
Für Unterwasserfischen ist eine Sportlizenz erforderlich; die gewöhnliche Freizeitlizenz genügt nicht. Zusätzlich gelten Alters-, Geräte- und Apnoe-Vorgaben. Kontrollieren Sie die aktuellen Bedingungen beim Ministerium oder HSSRM vor der Reise.
Darf ich in Kroatien mit Pressluftflasche speerfischen?
Nach den ausgewerteten Regeln nein. Unterwasserfischen mit Harpune ist dort als Apnoe-Aktivität vorgesehen, nicht in Verbindung mit einem Atemgerät. Die aktuelle amtliche Regelung bleibt maßgeblich.

Weiterführende Seiten

Quellenverzeichnis

Fachquellen zu Waffenrecht, Fischerei, Harpunenwahl und Asso-Druckgrenze; zuletzt abgerufen am 09.10.2026.

  1. Anlage 2 WaffG – Unterwassersportgeräte ohne Munition (abgerufen am 09.10.2026)
  2. § 2 WaffG – Umgang ab 18 Jahren (abgerufen am 09.10.2026)
  3. Tierschutzgesetz § 4 – Töten von Wirbeltieren (abgerufen am 09.10.2026)
  4. Landesfischereigesetz Mecklenburg-Vorpommern (abgerufen am 09.10.2026)
  5. AVBayFiG § 15 – Harpunen, Speere, Pfeile (abgerufen am 09.10.2026)
  6. Küstenfischereiverordnung Schleswig-Holstein (abgerufen am 09.10.2026)
  7. SEAC Asso Anleitung – Druckgrenze 20 bar (abgerufen am 09.10.2026)
  8. Nootica – Wahl der richtigen Harpune (abgerufen am 09.10.2026)