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P-3 vs. P-4 Aktenvernichter: Welche Sicherheitsstufe passt?

Aktualisiert: Oktober 2026

Auf einem alten Gerät steht „Sicherheitsstufe 3“, im Onlineshop dagegen P-3 oder P-4. Wer Rechnungen, Bewerbungen oder Kundendaten vernichten will, muss daraus eine praktische Entscheidung machen. Beim Vergleich P-3 vs. P-4 Aktenvernichter zählt nicht das Werbewort „DSGVO-konform“, sondern die zulässige Partikelgröße und der Schutzbedarf der Unterlagen. Der [Vergleich zu Aktenvernichtern der Sicherheitsstufe 3](/hub/buerotechnik/aktenvernichter-sicherheitsstufe-3) zeigt konkrete Modelle und ihre tatsächliche P-Stufe. Hier geht es um die Grenze zwischen beiden Klassen und darum, wann der Aufpreis für P-4 sinnvoll ist.

Auf einem alten Gerät steht „Sicherheitsstufe 3“, im Onlineshop dagegen P-3 oder P-4. Wer Rechnungen, Bewerbungen oder Kundendaten vernichten will, muss daraus eine praktische Entscheidung machen. Beim Vergleich P-3 vs.

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Inhalt

## Partikelmaße: P-4 halbiert die zulässige Fläche

DIN 66399 ordnet Papier der Materialkategorie P zu. Bei P-3 dürfen Partikel eine Fläche von höchstens 320 mm² haben; auch Streifen bis 2 mm Breite sind möglich. P-4 begrenzt Partikel auf höchstens 160 mm². Ein typischer P-4-Schnitt von 4 × 40 mm liegt genau an dieser Flächengrenze, während P-5 mit beispielsweise 2 × 15 mm nochmals deutlich feiner arbeitet. Die kleinere Fläche erschwert das Zusammensetzen, sagt aber nicht allein alles über ein Gerät. Schnittform, Verteilung im Behälter und der gesamte Entsorgungsprozess spielen ebenfalls eine Rolle. Ein P-4-Schredder mit offen herumstehendem Auffangbehälter schützt Daten schlechter, als es die P-Zahl vermuten lässt. Umgekehrt wird aus einem P-3-Gerät durch sofortige kontrollierte Entsorgung kein P-4-Gerät; die technische Einstufung bleibt bestehen. „Sicherheitsstufe 3“ ist als Suchbegriff mehrdeutig. Er kann sich auf P-3, eine alte Normbezeichnung oder sogar auf Schutzklasse 3 beziehen. Schutzklassen beschreiben den Schutzbedarf einer Organisation, nicht einfach die Partikelgröße eines bestimmten Geräts. Prüfen Sie daher immer DIN 66399, P-Zahl und Schnittmaß gemeinsam.

Welche Dokumente zu P-3 und welche zu P-4 passen

P-3 kann für allgemeine vertrauliche Unterlagen mit überschaubarem Schadensrisiko ausreichen. Dazu können private Korrespondenz, ältere Rechnungen, Adressangaben oder interne Notizen gehören. Die Einordnung hängt davon ab, welche Informationen enthalten sind und wer auf das Schnittgut zugreifen könnte. Ein Kontoauszug mit vollständigen Daten ist anders zu behandeln als eine leere Versandbestätigung. P-4 ist die robustere Standardentscheidung, wenn regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet werden. Bewerbungen, Kundenkorrespondenz, Vertragsunterlagen oder Mitarbeiterlisten sprechen meist für die kleinere Partikelfläche. In einem gemeinsam genutzten Büro oder Mehrfamilienhaus kann auch der Entsorgungsweg für P-4 sprechen, weil mehr Personen potenziell Zugang zum Abfall haben. Für besonders sensible Daten endet die Entscheidung nicht bei P-4. Medizinische Diagnosen, umfangreiche Personalakten oder Dokumente mit hohem Missbrauchspotenzial können P-5 oder einen professionellen Vernichtungsprozess rechtfertigen. Das bedeutet nicht, dass jede Gesundheitsrechnung automatisch ein P-5-Gerät verlangt. Schutzbedarf, Menge, Zugriff und interne Vorgaben müssen zusammenpassen. Ein Beispiel macht den Unterschied greifbar: Eine Privatperson vernichtet einmal im Monat zehn alte Rechnungen direkt vor der Abholung der geschlossenen Tonne. P-3 kann hier vertretbar sein. Eine kleine Personalberatung entsorgt täglich Bewerbungsunterlagen in einem zugänglichen Gemeinschaftsraum. Dort bietet P-4 zusammen mit einem verschlossenen Sammel- und Leerungsprozess die deutlich bessere Ausgangslage.
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DSGVO: keine feste P-Zahl, aber eine Risikopflicht

Die DSGVO schreibt nicht pauschal „P-4 für Papier“ vor. Sie verlangt angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Risikos. Eine Produktbeschreibung, die ein Gerät als „DSGVO-zertifiziert“ oder automatisch rechtskonform bezeichnet, verkürzt diese Anforderung. Rechtskonformität entsteht aus dem gesamten Prozess, nicht aus einem einzelnen Aufkleber. In der Praxis wird P-4 häufig für personenbezogene Unterlagen empfohlen, weil die Partikel kleiner als bei P-3 sind und aktuelle Geräte breit verfügbar sind. Diese Empfehlung ist jedoch kein Wortlaut des Gesetzes. Unternehmensrichtlinien, Verträge oder branchenspezifische Vorgaben können ein höheres Niveau verlangen. Beschäftigte im Home-Office sollten deshalb nicht allein privat entscheiden, sondern die Vorgabe ihres Arbeitgebers beachten. Zur Organisation gehören klare Sammelbehälter, begrenzter Zugang, zeitnahe Vernichtung und eine sichere Entsorgung des Schnittguts. Bei Dienstleistern kommen Übergabe und Nachweis hinzu.

Wann sich P-4 lohnt – und wann P-3 genügt

P-4 lohnt sich besonders, wenn Sie regelmäßig personenbezogene Daten, berufliche Unterlagen oder Dokumente mit konkretem Missbrauchsrisiko vernichten. Der Markt bietet in dieser Klasse viele kompakte Modelle mit acht bis zwölf Blatt. Im aktuellen Vergleich gehören Leitz IQ, Fellowes 60Cs und Fellowes FS-12C dazu. Dadurch ist der Preisabstand zu P-3 häufig kleiner als erwartet. P-3 bleibt sinnvoll, wenn der Schutzbedarf moderat ist, ein vorhandenes Gerät zuverlässig arbeitet und der Entsorgungsprozess kontrolliert ist. Ein funktionierender P-3-Schredder muss nicht allein wegen eines pauschalen Werbeversprechens ersetzt werden. Prüfen Sie aber alte Bezeichnungen sorgfältig: „Stufe 3“ nach einer früheren Norm ist nicht automatisch identisch mit P-3 nach DIN 66399. Beim Neukauf spricht viel dafür, P-4 als Ausgangspunkt zu vergleichen. Die größere Modellauswahl kann sogar ein besseres Verhältnis aus Blattkapazität, Behälter und Preis bieten. Wer sehr kleine Mengen besonders sensibler Daten hat, kann P-5 erwägen; der feinere Schnitt reduziert bei kompakten Geräten allerdings oft den Durchsatz. Weitere Kriterien stehen in der Kaufberatung für Aktenvernichter P-3, konkrete Szenarien in der Auswahl Bester Aktenvernichter Sicherheitsstufe 3.

Häufige Fragen

Was ist der technische Hauptunterschied zwischen P-3 und P-4?
P-3 erlaubt bei Partikelschnitt bis zu 320 mm², P-4 höchstens 160 mm². P-4 halbiert damit die maximal zulässige Partikelfläche. Das erschwert die Rekonstruktion, kann bei vergleichbarer Motorleistung aber die Blattkapazität reduzieren.
Schreibt die DSGVO P-4 vor?
Nein, die DSGVO nennt keine allgemeine P-Zahl für Papier. Sie fordert ein angemessenes Schutzniveau auf Basis des Risikos. P-4 ist eine verbreitete praktische Empfehlung für personenbezogene Unterlagen, aber keine pauschale gesetzliche Formulierung.
Ist Sicherheitsstufe 3 dasselbe wie P-3?
Nicht zuverlässig. Der Begriff kann eine alte Sicherheitsstufe, die heutige P-3-Materialstufe oder fälschlich eine Schutzklasse meinen. Maßgeblich sind DIN 66399, die genaue P-Zahl und das angegebene Schnittmaß.
Kann ich mit P-3 personenbezogene Daten vernichten?
Das kann je nach Daten, Risiko und Prozess angemessen sein, lässt sich aber nicht pauschal bejahen. Bei Kunden-, Personal- oder Gesundheitsdaten bietet P-4 oder P-5 mehr Reserve. Prüfen Sie zusätzlich betriebliche Vorgaben.
Lohnt sich der Preisunterschied zu P-4?
Bei einem Neukauf häufig ja, weil P-4-Modelle breit verfügbar sind und nicht zwingend deutlich mehr kosten. Vergleichen Sie trotzdem Blattkapazität, Laufzeit und Behälter. Ein günstiges P-4-Gerät mit sehr kurzer Laufzeit kann für große Mengen unpassend sein.
Wann sollte ich P-5 wählen?
P-5 kommt für besonders sensible Daten oder einen höheren Schutzbedarf infrage. Kompakte P-5-Geräte verarbeiten wegen des feineren Schnitts oft weniger Blatt. Für große Mengen müssen Motor, Laufzeit und Behälter entsprechend dimensioniert sein.
Was gilt für Altgeräte mit DIN 32757 Stufe 3?
Die alte Bezeichnung sollte nicht ungeprüft mit P-3 gleichgesetzt werden. Suchen Sie das frühere Schnittmaß und vergleichen Sie es mit den heutigen Grenzwerten. Fehlen verlässliche Daten, ist eine vorsichtige Neubewertung sinnvoll.

Weiterführende Seiten

Quellenverzeichnis

Fachquellen zu Sicherheitsstufen und Datenschutz; zuletzt eingeordnet am 03.10.2026.

  1. BfDI: Vernichten von Datenträgern (abgerufen am 03.10.2026)
  2. Novus Dahle: 7 Sicherheitsstufen (abgerufen am 03.10.2026)
  3. Recycling.com: DIN 66399 und Schutzklassen (abgerufen am 03.10.2026)
  4. Viking Blog: Welche Sicherheitsstufe braucht der Aktenvernichter? (abgerufen am 03.10.2026)
  5. Bandermann: Sicherheitsstufen P-1 bis P-4 (abgerufen am 03.10.2026)
  6. Reisswolf: ISO/IEC 21964 (abgerufen am 03.10.2026)
  7. Wikipedia: Aktenvernichter (abgerufen am 03.10.2026)
  8. HSM: FAQs zu Aktenvernichtern (abgerufen am 03.10.2026)