Eichstrich Glas Gastronomie: Füllstrich erklärt

Eichstrich, Füllstrich und Ausschankmaße: Was § 27 MessEV für Gastro und Vereine bedeutet – und warum Privatgläser zu Hause frei bleiben. Kein Rechtsrat.
Inhaltsverzeichnis

Wer Eichstrich Glas Gastronomie sucht, meint meist den Füllstrich auf Ausschankgefäßen. Für den geschäftsmäßigen Ausschank gelten Mess- und Eichvorschriften; § 27 MessEV schreibt feste Nennvolumina vor. Zu Hause darfst du beliebige Trinkgläser ohne Strich nutzen. In Kneipe, Festzelt oder Vereins-Schankhütte brauchst du konforme Gläser mit sichtbarer Kennzeichnung. Dieser Text informiert – er ist kein Rechtsrat.
Kurz gesagt
Umgangssprachlich heißt es Eichstrich, rechtlich präziser ist der Füllstrich auf einem EU-Ausschankmaß. Er markiert die Nennfüllmenge. Pflicht entsteht beim geschäftsmäßigen Ausschank, nicht in der Küche. Wer für Gäste gegen Entgelt oder im organisierten Schankbetrieb schenkt, braucht erkennbare Menge, Dauerhaftigkeit der Markierung und zulässige Litergrößen. Privat zählt Form und Alltag, nicht die MessEV.
Eichstrich oder Füllstrich? Begriffe entwirren
In Gastronomie und Handel fallen Eichstrich, Eichung und Füllstrich oft in denselben Satz. Technisch ist der Füllstrich eine dauerhafte, gut sichtbare Markierung der Nennfüllstandsmenge, bis zu der ein Ausschankmaß gefüllt wird. Das Gefäß ist ein EU-Ausschankmaß, wenn es den Anforderungen der Richtlinie 2014/32/EU und der nationalen Mess- und Eichverordnung genügt. Der Hersteller bestätigt die Konformität; auf dem Glas erscheinen Nennwert, Maßeinheit und Herstellerkennzeichnung.
Privates Geschirr trägt meist keinen Füllstrich. Ein Weinglas zu Hause kann 420 ml fassen und trotzdem groß wirken – niemand misst nach. Sobald du gegen Geld oder im organisierten Schankbetrieb ausschenkst, wechselst du die Logik: Transparenz und Messbarkeit stehen im Vordergrund. Für den Gast muss erkennbar sein, welche Menge er erwarten darf.
§ 27 MessEV: Welche Größen zulässig sind
§ 27 MessEV regelt beim Verwenden für den geschäftsmäßigen Ausschank, dass Ausschankmaße nur bestimmte Nennvolumina haben dürfen. Die Liste reicht von kleinen Spirituosenportionen bis zu großen Krügen – unter anderem 0,1 l, 0,2 l, 0,25 l, 0,3 l, 0,33 l, 0,4 l, 0,5 l, 0,75 l, 1 l und weiter bis 5 l. Ein 0,47-l-Craft-Glas ohne passende Nennfüllstandskombination ist für den gewerblichen Standardausschank nicht frei wählbar.
Betriebe orientieren sich deshalb an 0,3 l oder 0,5 l Bier, 0,2 l Wein, 0,1 l Schnaps. Beim Einkauf von Weizengläsern oder Schnapsgläsern die eingeprägte oder aufgedruckte Nennmenge prüfen. Verstöße gegen § 27 können ordnungswidrig sein – § 57 MessEV verweist auf Bußgeldvorschriften. Ware von Fachhändlern mit nachvollziehbarer Kennzeichnung ist sicherer als Billigimporte ohne Dokumentation.
Privathaushalt vs. Gastronomie und Verein
Der Kernunterschied ist geschäftsmäßiger Ausschank gegen privates Schenken. Wer Freunden zu Hause ein Bier einschenkt, unterliegt nicht denselben Pflichten wie der Schankwirt am Freitagabend. Deshalb sind private Dubben ohne Strich üblich, in der Gaststätte aber 0,2-l- oder 0,3-l-Füllstriche Standard. Grauzonen entstehen bei Vereinsfesten, Schützenhütten oder Spenden-Schankständen.
Sobald Getränke gegen Entgelt oder in einer organisierten Schankstruktur ausgegeben werden, rücken Messrecht und Verbraucherschutz in den Blick. Informationsblätter der Landes-Eichbehörden – etwa LMG Bayern oder LBME NRW – beschreiben typische Anforderungen an Trinkgefäße im gewerblichen Verkehr. Lies sie als Orientierung, nicht als Ersatz für eine Einzelfallberatung. Privat kannst du Cola-Gläser mit Markenlogo oder dünne Weinkelche frei nutzen. Für die Hausbar ist der Glas-für-Getränk-Guide relevanter als MessEV.
Getränke, Ausnahmen und Sonderfälle
Nicht jedes Getränk in jedem Gefäß fällt unter dieselbe Regel. Die Mess- und Eichverordnung sieht Ausnahmen vor – unter anderem für Kaffee-, Tee-, Kakao- und Schokoladengetränke sowie für bestimmte Mischgetränke, die unmittelbar vor dem Ausschank aus mehr als zwei Komponenten gemischt werden, oder deren wesentlicher Bestandteil gefroren ist. Für schäumende Getränke gelten besondere Abstandsregeln am Glasrand, damit Schaum und Flüssigkeit zusammen die Nennmenge erfüllen können.
Deshalb sitzt der Füllstrich bei Biergläsern und Weizenformen höher als bei stillen Getränken. Wer nur Wasser oder Apfelsaft ausschenkt, hat andere Schaumfragen – aber weiterhin Nennvolumen-Pflicht, wenn es geschäftsmäßig ist. In der Praxis schenkt der Zapfer bis zur Markierung; der Schaum darf darüber stehen, nicht umgekehrt. Undurchsichtige Becher, Karaffen oder Kannen sind für schäumende Getränke oft ungeeignet, weil der Füllstand von außen nicht kontrollierbar ist.
Technische Anforderungen an den Füllstrich
Informationsblätter der Eichbehörden fassen die sichtbaren Kriterien zusammen. Der Füllstrich muss gut sichtbar, dauerhaft und mindestens 10 Millimeter lang sein. Steht das Ausschankmaß auf einer horizontalen Ebene, muss der Strich waagerecht verlaufen. Bei Gefäßen mit mehr als 50 ml ist der Strich mindestens 10 mm vom oberen Rand entfernt. Für schäumende Getränke wie Bier sind es mindestens 20 mm, damit bis zur Markierung vollständig gefüllt werden kann.
Auf einem Glas können bis zu drei Füllstriche erscheinen, wenn die Mengen eindeutig unterscheidbar sind – praktisch für Betriebe, die eine Glasform für zwei Portionsgrößen nutzen, etwa 0,25 l und 0,5 l. Zusätzlich muss die Nennfüllstandsmenge deutlich lesbar stehen: Zahl und Einheit. Der Gast soll ohne Messtrichter erkennen, was er bestellt hat: 0,3 l Pils, 0,2 l Weißwein, 2 cl Schnaps. Messtechnische Toleranzen liegen in der EU-Richtlinie; Hersteller müssen sie einhalten und dokumentieren.
Beschädigte Füllstriche oder verwischte Nennwerte sind ein Signal, das Glas aus dem Schankbetrieb auszusortieren – auch wenn es optisch noch okay wirkt.
Praxis für Gastronomen, Vereine und Einkauf
Beim Einkauf zählen Fachhandel für Gastronomiebedarf oder seriöse Händler mit Angabe EU-Ausschankmaß und Nennvolumen. Willibecher 0,3 l, Weizen 0,5 l und Stamperl decken die meisten Karten ab. Schulung des Personals: Bis wohin schenken? Schaum bei Bier gehört zur Portion, unterfüllte Gläser ohne Schaumgrund sind problematisch. Eiswürfel oder Zitronenscheiben, die Flüssigkeit verdrängen, dürfen den Gast nicht benachteiligen.
Konformitätserklärungen aufbewahren. Bei Kontrollen durch Eich- oder Marktüberwachung zählt nachvollziehbare Ware. Importierte Gläser mit Pint- oder Ounce-Markierungen sind für den deutschen Standardausschank oft ungeeignet, wenn kein zulässiges Nennvolumen nach § 27 erkennbar ist. Achte auf Liter- oder Zentiliter-Angaben und einen sauberen Füllstrich, nicht nur auf das Brauerei-Logo. Aggressive Spülprogramme können Kennzeichnungen angreifen; beschädigte Markierungen gehören aus dem Schank.
Kein Rechtsrat – wann Fachstelle fragen
Dieser Artikel fasst öffentlich zugängliche Informationen zusammen: Gesetzestexte wie § 27 MessEV, Merkblätter von LMG Bayern und LBME NRW sowie allgemeine Gastro-Praxis. Er ersetzt keine rechtliche Beratung. Ob Vereinsfest, Pop-up-Bar oder Festival-Stand genau unter geschäftsmäßigen Ausschank fällt, hängt vom Einzelfall ab. Bei Unsicherheit die zuständige Eichbehörde oder Marktüberwachung des Bundeslandes fragen.
Für Verbraucher ohne Schankbetrieb bleibt die Botschaft einfach: Beim Biergarten zählt der Strich, in der Küchenschrankwand nicht. Wer geeichte Gläser als Souvenir mitnimmt, darf sie zu Hause nutzen – nur nicht im vereinsorganisierten Schank ohne Prüfung der Pflichten. Im Zweifel lohnt ein kurzer Anruf bei der zuständigen Stelle, unabhängig von juristischen Feinheiten beim Einkauf.
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Eichstrich und Füllstrich?
Brauche ich zu Hause geeichte Gläser?
Gilt das auch für Vereinsfeste?
Welche Litergrößen sind erlaubt?
Warum hat mein Bierglas zwei Striche?
Wie weit muss der Füllstrich vom Rand sein?
Dürfen Gäste unterfüllte Gläser reklamieren?
Was passiert bei Verstößen?

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