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Energieeffizienzklasse LED A bis G: Label richtig lesen

Rechtliches2026-10-146 Min. Lesezeit
EU-Energielabel einer Lichtquelle mit Skala A bis G und Angabe in kWh je 1000 Stunden

Energieeffizienzklasse LED A bis G: Wie ηTM die Skala bildet, warum A+++ nicht A ist und wann eine Akku-Leuchte gar kein Label auf der Packung braucht.

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Im Shop steht neben der LED ein einzelnes „A“, im Karton einer anderen Birne noch „A+++“, und bei der kabellosen Tischleuchte fehlt jedes Label. Wer die Energieeffizienzklasse LED A bis G gegen den alten Aufdruck legt, vergleicht oft zwei Skalen und drei Produktarten, ohne dass der Buchstabe sagt, was er bewertet.

Die Klasse misst Lichtausbeute, nicht Kelvin und nicht Akkustunden. A+++ ist die abgeschaffte Bestnote. Viele Akku-Leuchten liegen außerhalb der Kennzeichnungspflicht. Was im Marktplatzfeld steht, ist häufig nur ein Attribut und kein EPREL-Auszug.

Kurz gesagt

Die EU-Skala A bis G für Lichtquellen rechnet mit ηTM aus Nutzlichtstrom, Leistung im Ein-Zustand und dem Faktor FTM. Klasse A beginnt erst bei sehr hoher Ausbeute ab 210 lm/W; Alltag-LEDs landen oft bei D bis G. A+++ gehört zur alten Kennzeichnung. Leuchten mit wechselbarer Lampe sind meist umgebendes Produkt; ausschließlich batteriebetriebene Schreibtischlampen stehen bei den Ausnahmen. Shop-Buchstaben ohne Registerbeleg nicht als Ranking sortieren.

Lichtausbeute, nicht Farbe, nicht Akkustunden

Die Energieeffizienzklasse einer Lichtquelle beantwortet eine enge Frage: Wie viel nutzbares Licht kommt je Watt Leistung im Ein-Zustand heraus, nach der Formel der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2015. Sie beantwortet nicht, ob das Licht warm oder kühl wirkt, und sie sagt nicht, wie lange ein Akku hält.

Kelvin steuert die Lichtfarbe. Mehr Kelvin macht das Licht kühler, nicht automatisch heller und nicht sparsamer. In der Formel für die Gesamt-Netzspannungslichtausbeute ηTM kommt die Farbtemperatur nicht vor. Zwei Birnen mit 2700 K und 4000 K können dieselbe Klasse tragen, wenn Lichtstrom und Leistung dasselbe Verhältnis ergeben. Wer Wohnräume plant, trennt deshalb Klasse und Farbtemperatur: die eine Zahl für den Verbrauchsnachweis, die andere für die Atmosphäre.

Ebenso klar ist die Grenze zur Akkulaufzeit. Das Energielabel nennt neben dem Buchstaben den Energieverbrauch in Kilowattstunden je 1.000 Stunden im Ein-Zustand, gerundet. Das ist der Verbrauch einer Lichtquelle am Netz über eine feste Betriebszeit, nicht die Stunden, bis die Zelle einer kabellosen Leuchte leer ist. Wer Laufzeiten vergleicht, braucht Kapazität, Stufe und ehrliche Herstellerangaben; der Artikel zu Hersteller-Stunden einer Akku-Leuchte behandelt genau diese Falle. Die Klasse ersetzt das nicht.

Ein „F“ bei wenig Watt ist kein Widerspruch zur Physik der neuen Skala, und ein „A“ im Attribut einer Akku-Leuchte beweist weder Topausbeute noch lange Laufzeit. Lumen und Watt lesen, wenn sie belegt sind; Kelvin für die Farbe; Stunden nur mit Stufe.

So entstehen A bis G

Die Verordnung bildet die Klasse aus der Gesamt-Netzspannungslichtausbeute ηTM. Vereinfacht: Nutzlichtstrom Φuse in Lumen, geteilt durch die Leistung im Ein-Zustand Pon in Watt, multipliziert mit dem Faktor FTM. Lumen durch Watt ohne diesen Faktor ist noch keine Klasse. FTM hängt an der Bauart: ungebündeltes Licht direkt am Netz 1,000; ungebündelt, nicht direkt am Netz 0,926; gebündelt direkt am Netz 1,176; gebündelt, nicht direkt am Netz 1,089.

Die Schwellen der Gesamt-Netzspannungslichtausbeute sind eng gestuft. A beginnt ab 210 lm/W. B gilt von 185 bis unter 210, C von 160 bis unter 185, D von 135 bis unter 160, E von 110 bis unter 135, F von 85 bis unter 110, G unter 85. Klasse A ist damit eine sehr hohe Ausbeute, kein Alltagssiegel für jede LED, die „energiesparend“ im Titel trägt. Eine typische Allgebrauchs-LED mit solidem Wirkungsgrad und einem D, E oder F auf dem Label liegt oft genau im erwarteten Band der neuen Skala.

Das Label selbst zeigt die Klasse auf der Skala A bis G und den genannten Verbrauch in kWh je 1.000 Stunden. Die Definition der Lichtquelle setzt unter anderem einen Lichtstrom zwischen 60 und 82.000 lm voraus. Darunter ist das Produkt für diese Verordnung keine Lichtquelle. Ohne Lumenangabe lässt sich die Schwelle nicht prüfen, und ohne Lumen und Watt lässt sich ηTM nicht nachrechnen. Ein einzelner Buchstabe im Shop ersetzt diese Eingaben nicht. Für den Kauf alltagstauglicher Birnen bleiben Lichtstrom und Sockel die Aufgabe, dann Klasse und kWh-Zahl als Effizienzhinweis. Im Vergleich Energiesparlampen stehen solche Packungsfelder nebeneinander.

A+++ ist die abgeschaffte Skala

Viele Listings und ältere Kartons tragen noch A+, A++ oder A+++. Diese Bestnoten gehören zur aufgehobenen Energieverbrauchskennzeichnung. Seit dem Stichtag 1. September 2021 gilt für Lichtquellen das Label der Skala A bis G nach der Verordnung 2019/2015. Ein heutiger Aufdruck A+++ ist nicht Klasse A dieser neuen Skala.

Die Verwechslung entsteht, weil beide Systeme denselben Buchstaben A nutzen und der Marktplatz oft Attribute aus verschiedenen Generationen mischt. A+++ war die Spitze der alten Leiter; A der neuen Leiter verlangt die hohe Schwelle ab 210 lm/W. Wer beide Werte als „besser als B“ in eine Reihe sortiert, vergleicht zwei verschiedene Skalen. Gekennzeichnet wird die Lichtquelle; das eigene Leuchtenlabel entfällt seit Ende 2019.

Sehen Sie A+++, behandeln Sie es als Alt-Skala oder als ungeprüftes Attribut, nicht als Nachweis für Klasse A. Sehen Sie A, B oder F auf der neuen Skala, prüfen Sie, ob Lumen, Watt und ein nachvollziehbarer Bezug zur Kennzeichnung mitgeliefert werden. Fehlt der Bezug, bleibt der Buchstabe ein Hinweis ohne Rechenweg.

Leuchte, Lichtquelle, umgebendes Produkt

Nicht jedes Leuchtprodukt trägt das Etikett selbst. Die Kennzeichnungsverordnung unterscheidet die Lichtquelle und das umgebende Produkt. Eine Leuchte mit wechselbarer Lampe ist typischerweise das umgebende Produkt: Das Label gehört an die austauschbare Lichtquelle, nicht an den Schirm. Seit Ende 2019 entfällt das eigene Leuchtenlabel; ab September 2021 gilt das Lichtquellenlabel.

Anders liegt der Fall, wenn sich das umgebende Produkt nicht zur Prüfung der Lichtquelle zerlegen lässt. Dann gilt nach der Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 das ganze Produkt als Lichtquelle, sofern es überhaupt in den Anwendungsbereich fällt. Beides ist nur relevant, wenn Lichtstrom, Bauart und die übrigen Definitionsmerkmale erfüllt sind.

Bei Sockellampen und Steckbirnen suchen Sie Klasse und kWh auf der Packung der Lichtquelle. Bei fest verbauten Modulen prüfen Sie, ob Hersteller und Shop überhaupt eine Lichtquelle im Sinne der Verordnung ausweisen. Fehlen Lumen unter 60 lm oder fehlen Angaben komplett, endet die Label-Logik, bevor der Buchstabe im Attribut beginnt. Wechselbare Leuchtmittel prüfen Sie an der Packung; fest integrierte Lösungen brauchen denselben Definitionscheck.

Wann eine Akku-Leuchte kein Label braucht

Kabellose Tischleuchten erzeugen oft die größte Erwartung und die größte Enttäuschung zugleich: Im Attribut steht ein Buchstabe, auf dem Gerät fehlt jedes Etikett, und die Laufzeit hat mit der Klasse nichts zu tun. Anhang IV der Kennzeichnungsverordnung und Anhang III der Ökodesign-Verordnung nehmen Lichtquellen in batteriebetriebenen Produkten aus. Die Definition zielt auf ausschließlich Gleichstrom aus einer Quelle im Produkt, nicht direkt oder indirekt am öffentlichen Netz. Als Beispiel genannt sind ausschließlich batteriebetriebene Schreibtischlampen.

Die Ausnahme ist eng. Eine Leuchte, die im Betrieb am Netz hängt oder deren Lichtquelle als Netzprodukt geprüft wird, fällt nicht unter denselben Satz wie die reine Akku-Schreibtischlampe. Umgekehrt beweist ein Klasse-Buchstabe im Marktplatzfeld weder, dass das Produkt im Anwendungsbereich liegt, noch dass der Buchstabe nach Anhang II mit ηTM gerechnet wurde. In den Listings kabelloser Modelle stehen Attributbuchstaben von A+++ über A bis G, ohne Registerauszug.

Für den Kauf einer Akku-Tischlampe bleibt die Reihenfolge deshalb umgekehrt zur Birne. Zuerst Aufgabe, Stufe und Laufzeitangabe. Dann Schutzart und Ladeweg. Die Energieklasse ist oft gar nicht der passende Filter, und wenn sie im Attribut steht, behandeln Sie sie als ungeprüften Hinweis, nicht als EPREL-Beleg. Wer Entsorgung und Altgerät plant, trennt diese Frage vom Label; der Weg für Gerät und Zelle steht im Artikel zur Entsorgung der Akku-Leuchte.

Buchstaben im Marktplatzfeld

In der Kategorie tauchen Attribute und Bullets mit Buchstaben auf, ohne dass ein EPREL-Auszug mitgeliefert wird. Im Datenstand der betrachteten Angebote stehen unter anderem A+++, bereits als alte Skala markiert, einzelne A, ein Nebeneinander von Attribut e und Bullet A+, außerdem E, mehrere F und ein G. Diese Buchstaben lassen sich nicht zu einer Rangliste der Modelle sortieren: Es fehlen durchgängig der Registerbeleg und oft die vollständige Rechengrundlage aus Lumen, Watt und Bauart.

Die einzige Lumen-Zahl in einem der Bullets steht zudem in einem Widerspruch zur kabellosen Bauart und Netzspannung. Daraus keine Ausbeute und keine Klasse rechnen. Wer trotzdem vergleicht, hält drei getrennte Ebenen: ein belegtes Label oder EPREL für Netz-Lichtquellen, den Alt-Aufdruck A+++ als historische Skala, und den Attributbuchstaben ohne Nachweis. Nur die erste Ebene trägt die Verordnungsschwellen A ab 210 lm/W bis G unter 85 lm/W.

Die Schweiz und Österreich teilen die europäische Physik der Skala, nicht automatisch jede nationale Aufklebepflicht. Ob ein Inverkehrbringer dasselbe Etikett führen muss, ist eine andere Rechtsfrage als die Formel. Für den deutschen und EU-Shop-Alltag genügt die Kaufregel: Klasse und kWh bei prüfbaren Lichtquellen lesen, A+++ nicht mit A gleichsetzen, Akku-Leuchten nicht über den Buchstaben im Attribut rangieren.

Häufige Fragen

Ist A auf der neuen Skala dasselbe wie das alte A+++?
Nein. A+++ gehört zur aufgehobenen Kennzeichnung. Klasse A der Skala ab 1. September 2021 verlangt eine sehr hohe Gesamt-Netzspannungslichtausbeute ab 210 lm/W nach der Formel mit ηTM. Ein heutiger A+++-Aufdruck ist kein Nachweis für Klasse A. Beide Buchstaben nebeneinander im Shop sind oft gemischte Skalen, kein Ranking.
Warum steht an einer sparsamen LED oft D, E oder F?
Weil die neue Skala eng ist. Viele alltagstaugliche LEDs liegen bei der Lichtausbeute unter der Schwelle für A, B oder C. F beginnt schon unter 110 lm/W nach der Verordnungsschwelle, G unter 85. Wenig Watt allein macht keine Topklasse; entscheidend ist Lumen je Watt inklusive Faktor FTM, nicht das Gefühl, die Lampe spare Strom.
Bewertet die Klasse die Lichtfarbe?
Nein. Kelvin kommt in der Formel für ηTM nicht vor. Warmweiß und Neutralweiß können dieselbe Klasse tragen, wenn Lichtstrom und Leistung im Ein-Zustand dasselbe Verhältnis ergeben. Wer die Atmosphäre steuern will, liest Kelvin und CRI getrennt von der Energieklasse.
Sagt die Klasse, wie lange der Akku hält?
Nein. Das Label nennt den Energieverbrauch in kWh je 1.000 Stunden im Ein-Zustand am Netz, nicht die Stunden bis der Akku leer ist. Akkulaufzeit hängt an Kapazität, Stufe und Verbrauch der Leuchte. Die große Stundenzahl auf der Packung gilt oft nur für die kleinste Stufe.
Muss eine Akku-Tischleuchte überhaupt ein Energielabel tragen?
Oft nein. Die Kennzeichnungs- und Ökodesign-Verordnungen nehmen Lichtquellen in ausschließlich batteriebetriebenen Produkten aus, wenn der Gleichstrom aus einer Quelle im Produkt kommt und nicht direkt oder indirekt am öffentlichen Netz hängt. Als Beispiel genannt sind ausschließlich batteriebetriebene Schreibtischlampen. Ein Buchstabe im Attribut ersetzt diesen Nachweis nicht.
Ist der Buchstabe im Marktplatzfeld die Klasse aus der Verordnung?
Nicht automatisch. Viele Listings tragen nur ein Attribut oder einen Bullet, keinen EPREL-Auszug. Ohne Lumen, Watt und Bauart lässt sich ηTM nicht nachrechnen. Widersprechen Titel und Attribut oder stehen A+++ und A nebeneinander, behandeln Sie den Buchstaben als Hinweis, nicht als Registerbeleg.
Was bedeutet die Kilowattstunden-Zahl je 1.000 Stunden?
Sie steht auf dem Label neben der Klasse und nennt den gerundeten Energieverbrauch der Lichtquelle im Ein-Zustand für 1.000 Betriebsstunden. Das ist Netzverbrauch der Lichtquelle, keine Akkulaufzeit und keine Jahresrechnung für die Wohnung. Zum Vergleich zweier Birnen mit derselben Aufgabe ist die Zahl nützlich; für kabellose Stundenangaben nicht.
Gilt ein deutsches Label in Österreich und der Schweiz anders?
Die Physik der Skala A bis G und die Formel mit ηTM sind europäisch geregelt. Ob ein Schweizer Inverkehrbringer dasselbe Etikett aufklebt, ist eine eigene Rechtsfrage zur Kennzeichnungspflicht vor Ort. Die Schwellen A ab 210 lm/W bis G unter 85 lm/W ändern sich dadurch nicht. Bei Import und Inverkehrbringen die lokale Pflicht prüfen, nicht nur den Shop-Buchstaben.
Lisa M.
WohnenEinrichtung

Sie betreut Vergleiche rund um Wohnen, Einrichtung und Alltag zu Hause – mit Blick auf Praxisnutzen statt reiner Optik.

15 Artikel verfasst
Aktualisiert: 2026-10-14

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