Badewannensitz Krankenkasse – Kostenübernahme & Antrag

Aktualisiert: Februar 2026

Die Kostenübernahme für einen Badewannensitz durch die Krankenkasse ist für viele Senioren und Pflegebedürftige eine wichtige Frage. Ein guter Badewannensitz kann mehrere hundert Euro kosten, und nicht jeder kann sich diese Ausgabe leisten. Glücklicherweise übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten für einen Badewannensitz, wenn eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, und das Antragsverfahren kann kompliziert sein. Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf Kostenübernahme haben, oder sie scheuen sich vor dem Antragsverfahren, weil sie es für zu kompliziert halten. Dabei ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oft einfacher als gedacht, besonders wenn man die richtigen Schritte befolgt. Die wichtigsten Voraussetzungen sind eine medizinische Notwendigkeit, die vom Arzt dokumentiert wird, und ein entsprechender Pflegegrad oder eine entsprechende Behinderung. In unserem Badewannensitz Vergleich findest du eine Übersicht über die besten Modelle, einschließlich solcher, die von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Anleitung erklärt, wie man einen Antrag auf Kostenübernahme stellt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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Voraussetzungen für Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für einen Badewannensitz durch die Krankenkasse hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten Voraussetzungen sind eine medizinische Notwendigkeit, die vom Arzt dokumentiert wird, und ein entsprechender Pflegegrad oder eine entsprechende Behinderung. Die Krankenkasse prüft dabei, ob der Badewannensitz zur Erhaltung der Selbstständigkeit beiträgt oder die Pflegebedürftigkeit reduziert. Die medizinische Notwendigkeit muss vom Arzt dokumentiert werden. Der Arzt muss begründen, warum der Badewannensitz notwendig ist, zum Beispiel aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, Gleichgewichtsproblemen oder Problemen beim Ein- und Aussteigen in die Badewanne. Eine detaillierte Begründung erhöht die Chancen auf eine Kostenübernahme erheblich. ### Pflegegrad und Kostenübernahme Der Pflegegrad spielt eine wichtige Rolle bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Menschen mit Pflegegrad 1-5 haben in der Regel bessere Chancen auf eine Kostenübernahme, besonders wenn der Badewannensitz zur Erhaltung der Selbstständigkeit beiträgt. Die Krankenkasse prüft dabei, ob der Sitz die Pflegebedürftigkeit reduziert oder die Selbstständigkeit erhöht. Menschen ohne Pflegegrad können ebenfalls Anspruch auf Kostenübernahme haben, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit vorliegt. In diesem Fall muss der Arzt die Notwendigkeit besonders detailliert begründen. ### Medizinische Notwendigkeit dokumentieren Die medizinische Notwendigkeit muss vom Arzt dokumentiert werden. Der Arzt muss begründen, warum der Badewannensitz notwendig ist, zum Beispiel aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, Gleichgewichtsproblemen oder Problemen beim Ein- und Aussteigen in die Badewanne. Eine detaillierte Begründung erhöht die Chancen auf eine Kostenübernahme erheblich. Der Arzt sollte dabei folgende Punkte dokumentieren: - Die Art der Mobilitätseinschränkung - Die Auswirkungen auf den Alltag - Warum ein Badewannensitz notwendig ist - Welche Art von Sitz benötigt wird (mit oder ohne Rückenlehne, etc.)

Antragsverfahren Schritt für Schritt

Das Antragsverfahren für die Kostenübernahme eines Badewannensitzes durch die Krankenkasse kann kompliziert sein, aber wenn man die richtigen Schritte befolgt, ist es durchaus machbar. Der erste Schritt ist die Konsultation eines Arztes, der die medizinische Notwendigkeit dokumentiert. Dann muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, der zusammen mit dem ärztlichen Attest eingereicht wird. Die Krankenkasse prüft dann den Antrag und entscheidet, ob die Kosten übernommen werden. In einigen Fällen kann auch eine Zuzahlung erforderlich sein, die je nach Modell und Krankenkasse variiert. Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann man Widerspruch einlegen. ### Schritt 1: Arztbesuch und Attest Der erste Schritt ist die Konsultation eines Arztes, der die medizinische Notwendigkeit dokumentiert. Der Arzt sollte dabei folgende Punkte dokumentieren: - Die Art der Mobilitätseinschränkung - Die Auswirkungen auf den Alltag - Warum ein Badewannensitz notwendig ist - Welche Art von Sitz benötigt wird (mit oder ohne Rückenlehne, etc.) Das ärztliche Attest sollte so detailliert wie möglich sein, da eine detaillierte Begründung die Chancen auf eine Kostenübernahme erheblich erhöht. ### Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse stellen Nachdem das ärztliche Attest vorliegt, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden, je nach Krankenkasse. Wichtig ist, dass der Antrag zusammen mit dem ärztlichen Attest eingereicht wird. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten: - Persönliche Daten des Antragstellers - Art des gewünschten Badewannensitzes - Begründung der Notwendigkeit (mit Verweis auf das ärztliche Attest) - Pflegegrad (falls vorhanden) ### Schritt 3: Wartezeit und Entscheidung Nachdem der Antrag eingereicht wurde, prüft die Krankenkasse den Antrag. Die Wartezeit kann je nach Krankenkasse variieren, beträgt aber in der Regel 2-4 Wochen. Die Krankenkasse prüft dabei, ob die medizinische Notwendigkeit gegeben ist und ob der gewählte Sitz den Anforderungen entspricht. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhält man einen Bescheid mit den Details zur Kostenübernahme. In einigen Fällen kann auch eine Zuzahlung erforderlich sein, die je nach Modell und Krankenkasse variiert.

Zuzahlung und Eigenanteil

Auch wenn die Krankenkasse die Kosten übernimmt, kann in einigen Fällen eine Zuzahlung erforderlich sein. Die Höhe der Zuzahlung hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter dem gewählten Modell, der Krankenkasse und dem Pflegegrad. In der Regel beträgt die Zuzahlung 10% des Rechnungsbetrags, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei besonders hochwertigen Modellen kann die Zuzahlung höher sein, da die Krankenkasse nur die Kosten für ein Standard-Modell übernimmt. Wenn man ein teureres Modell wählt, muss man die Differenz selbst bezahlen. ### Standard-Modell vs. Premium-Modell Die Krankenkasse übernimmt in der Regel nur die Kosten für ein Standard-Modell. Wenn man ein teureres Premium-Modell wählt, muss man die Differenz selbst bezahlen. Es ist daher wichtig, sich vor dem Kauf zu informieren, welche Modelle von der Krankenkasse übernommen werden. Standard-Modelle haben in der Regel die wichtigsten Features wie Rückenlehne und rutschfeste Halterungen, aber möglicherweise nicht alle Premium-Features wie besonders hochwertige Materialien oder zusätzliche Sicherheitsfeatures.

Hilfsmittelnummer und Rezept

Für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigt man in der Regel eine Hilfsmittelnummer und ein Rezept vom Arzt. Die Hilfsmittelnummer ist eine spezielle Nummer, die jedem Hilfsmittel zugeordnet ist und die die Krankenkasse benötigt, um die Kostenübernahme zu prüfen. Das Rezept vom Arzt muss die medizinische Notwendigkeit dokumentieren und sollte so detailliert wie möglich sein. Eine detaillierte Begründung erhöht die Chancen auf eine Kostenübernahme erheblich. ### Wo bekommt man die Hilfsmittelnummer? Die Hilfsmittelnummer kann man beim Sanitätshaus oder beim Hersteller des Badewannensitzes erfragen. Sie ist auch in der Produktbeschreibung oder auf der Verpackung angegeben. Die Krankenkasse benötigt diese Nummer, um zu prüfen, ob das gewählte Modell den Anforderungen entspricht.

Widerspruch bei Ablehnung

Wenn der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird, kann man Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Krankenkasse eingereicht werden und sollte eine detaillierte Begründung enthalten, warum man der Meinung ist, dass der Antrag zu Unrecht abgelehnt wurde. Es kann hilfreich sein, zusätzliche ärztliche Atteste oder Gutachten einzureichen, die die medizinische Notwendigkeit noch detaillierter begründen. In einigen Fällen kann auch eine Beratung durch einen unabhängigen Berater hilfreich sein.

Häufige Fragen

### Wird ein Badewannensitz von der Krankenkasse übernommen? Viele Badewannensitze werden von der Krankenkasse übernommen, wenn eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt. Die Kostenübernahme hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter dem Pflegegrad, der medizinischen Notwendigkeit und der Art des Sitzes. ### Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Die wichtigsten Voraussetzungen sind eine medizinische Notwendigkeit, die vom Arzt dokumentiert wird, und ein entsprechender Pflegegrad oder eine entsprechende Behinderung. Die Krankenkasse prüft dabei, ob der Badewannensitz zur Erhaltung der Selbstständigkeit beiträgt oder die Pflegebedürftigkeit reduziert. ### Wie stellt man einen Antrag? Der Antrag kann schriftlich oder online bei der Krankenkasse gestellt werden. Wichtig ist, dass der Antrag zusammen mit einem ärztlichen Attest eingereicht wird, das die medizinische Notwendigkeit dokumentiert. ### Was kostet die Zuzahlung? Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10% des Rechnungsbetrags, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Bei besonders hochwertigen Modellen kann die Zuzahlung höher sein, da die Krankenkasse nur die Kosten für ein Standard-Modell übernimmt. ### Braucht man ein Rezept vom Arzt? Ja, für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse benötigt man in der Regel ein Rezept vom Arzt, das die medizinische Notwendigkeit dokumentiert. Das Rezept sollte so detailliert wie möglich sein, da eine detaillierte Begründung die Chancen auf eine Kostenübernahme erheblich erhöht. ### Was ist eine Hilfsmittelnummer? Die Hilfsmittelnummer ist eine spezielle Nummer, die jedem Hilfsmittel zugeordnet ist und die die Krankenkasse benötigt, um die Kostenübernahme zu prüfen. Sie kann beim Sanitätshaus oder beim Hersteller erfragt werden. ### Kann man Widerspruch einlegen? Ja, wenn der Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt wird, kann man Widerspruch einlegen. Der Widerspruch muss schriftlich bei der Krankenkasse eingereicht werden und sollte eine detaillierte Begründung enthalten.

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