Toilettenstuhl Krankenkasse – Kostenübernahme & Antrag

Aktualisiert: Februar 2026

Die Kostenübernahme eines Toilettenstuhls durch die Krankenkasse ist für viele Menschen eine wichtige Frage. Ein medizinisch notwendiger Toilettenstuhl muss in den meisten Fällen nicht privat finanziert werden – die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro. Viele Menschen wissen nicht, dass Toilettenstühle zu den anerkannten Hilfsmitteln gehören. Der richtige Weg führt über eine ärztliche Verordnung und die Genehmigung durch die Krankenkasse – erst dann sollte der Stuhl bestellt werden. In unserem Toilettenstuhl Vergleich findest du eine Übersicht über Modelle, die von den Krankenkassen anerkannt sind.

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Voraussetzungen für Kostenübernahme in Deutschland

In Deutschland zählen Toilettenstühle zu den anerkannten Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Sie sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis in der Produktgruppe Toilettenhilfen (Hilfsmittel-Nr. 33.40....) gelistet. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen einfachen, notwendigen Toilettenstuhl, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. Als Versicherter zahlst du in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro.

Ärztliche Verordnung – Der erste Schritt

Der erste Schritt zur Kostenübernahme ist eine ärztliche Verordnung. Der Arzt muss die Notwendigkeit des Hilfsmittels mit Diagnose auf einem Rezept bescheinigen. Es ist wichtig, mit dem Arzt offen über die Probleme zu sprechen. Er sollte wissen, warum ein Toilettenstuhl benötigt wird – etwa wegen eingeschränkter Mobilität, nach Operationen oder bei Pflegebedürftigkeit.

Pflegegrad als Voraussetzung

Üblicherweise wird ein Pflegegrad vorausgesetzt, der den regelmäßigen Hilfsbedarf bestätigt. Wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, sollte man einen Antrag stellen. Mit einem Pflegegrad hat man nicht nur Anspruch auf Hilfsmittel, sondern auch auf weitere Leistungen wie Pflegegeld oder Pflegesachleistungen.

Antrag bei der Krankenkasse

Nach der ärztlichen Verordnung muss man einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Wichtig ist, dass man vor der Anschaffung mit der Krankenkasse Rücksprache hält. Die meisten Kassen arbeiten mit Vertragspartnern (Sanitätshäusern) zusammen, die die Versorgung übernehmen. Man sollte nicht einfach einen Toilettenstuhl kaufen und dann versuchen, die Kosten erstattet zu bekommen.

Kostenübernahme in Österreich und der Schweiz

In Österreich ist die Situation ähnlich wie in Deutschland. Liegt eine anerkannte Pflegestufe und eine ärztliche Verordnung vor, übernimmt die Krankenkasse in der Regel die Kosten. In der Schweiz können Hilfsmittel teils über die Invalidenversicherung (IV) oder die Altersversicherung (AHV) bezuschusst werden. Entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit. Die Abwicklung erfolgt oft über Sanitätshäuser als Vertragspartner.

Hilfsmittelnummer und Zuzahlung

Achte beim Kauf auf die Hilfsmittelnummer (HMV-Nr.). In Deutschland müssen Hilfsmittel im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Die Hilfsmittelnummer (z.B. 33.40.04.0xxx) gibt an, dass das Modell von den Kassen anerkannt ist. Für nicht gelistete Modelle übernehmen Kassen die Kosten oft nicht oder nur anteilig. Die Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro. Unter bestimmten Umständen (chronische Krankheiten, geringes Einkommen) kann man sich von der Zuzahlung befreien lassen.

Premium-Modelle und Aufzahlung

Möchtest du ein Premium-Modell, das teurer ist als die Kasse bewilligt, kannst du es oft bekommen, musst aber die Mehrkosten selbst zahlen (Aufzahlung). Beispiel: Die Kasse finanziert einen einfachen Toilettenstuhl, du bevorzugst aber einen Dusch-Toilettenrollstuhl – dann trägst du die Differenz aus eigener Tasche.

Kosten ohne Kostenübernahme

Ohne Kostenübernahme hängen die Preise stark von der Ausführung ab. Einfache stationäre Toilettenstühle gibt es ab etwa 60–100 Euro. Fahrbare Modelle liegen meist bei 150–300 Euro. Dusch-Toilettenstuhl-Kombinationen oder XXL-Modelle kosten etwa 300–500 Euro. Sollte das Hilfsmittel nur vorübergehend nötig sein, fragen viele Sanitätshäuser Mietmodelle an – oft kostengünstiger bei kurzer Nutzungsdauer.

Empfehlungen: So erhältst du Kostenübernahme

Der richtige Weg führt über den Arzt, der eine Verordnung ausstellt, und die Krankenkasse, die die Notwendigkeit prüft und genehmigt. Erst dann sollte der Stuhl bestellt werden. Reiche alle notwendigen Unterlagen ein – die ärztliche Verordnung, den Pflegegrad (falls vorhanden) und prüfe, ob das gewählte Modell eine Hilfsmittelnummer hat. Bei Unsicherheit hilft das Sanitätshaus bei der Antragstellung.

Häufige Fragen

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Toilettenstuhl?
Ja, die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen medizinisch notwendigen Toilettenstuhl, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Toilettenstühle zählen zu den anerkannten Hilfsmitteln der GKV. Als Versicherter zahlst du in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro.
Was kostet die Zuzahlung für einen Toilettenstuhl?
Die Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro. Unter bestimmten Umständen kann man sich davon befreien lassen, etwa bei chronischen Krankheiten oder geringem Einkommen. Die Befreiung muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Kann ich einen Toilettenstuhl kaufen und dann die Kosten erstattet bekommen?
Nein. Ohne ärztliche Verordnung und Kassenbewilligung gilt ein privat angeschaffter Toilettenstuhl als Luxusgegenstand, den die Versicherung nicht erstattet. Immer erst Rezept besorgen und mit der Krankenkasse klären, dann bestellen.
Was ist eine Hilfsmittelnummer?
Die Hilfsmittelnummer (HMV-Nr.) gibt an, dass ein Modell von den Kassen anerkannt ist. In Deutschland müssen Hilfsmittel im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet sein. Für nicht gelistete Modelle übernehmen Kassen die Kosten oft nicht oder nur anteilig.
Kann ich einen Toilettenstuhl mieten?
Ja, viele Sanitätshäuser bieten Toilettenstühle zur Miete an. Das kann kostengünstiger sein, wenn der Stuhl nur vorübergehend benötigt wird – etwa nach Operationen. Die Miete wird oft auch von der Krankenkasse übernommen, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt.

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