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Fischereischein für Kinder: drei Länder, eine Begleitperson

Aktualisiert: Oktober 2026

Im Forum steht eine Zahl, ab sieben oder ab zehn, und der Urlaub geht an ein Gewässer, das in einem anderen Bundesland liegt. Am Ende soll klar sein, ob das Kind dort mit einer Begleitperson angeln darf, ob es einen eigenen Schein braucht und wer den Fisch abhakt. Einen [Fischereischein für Kinder](/hub/sportgeraete-zubehoer-fuer-kinder/kinderangel) als bundesweite Altersgrenze gibt es nicht. Es gibt das Recht des Gewässers und eine Begleitperson, die den Fisch anfasst. Länge und Rolle der Angel stehen in der [Kinderangel Kaufberatung](/hub/sportgeraete-zubehoer-fuer-kinder/kinderangel/sub/kinderangel-kaufberatung), nicht hier. Die Aufschrift 3–10 Jahre auf Raxfekro, Billowvolve oder Calenxy ist eine Herstellerzeile und keine Fischerlaubnis.

Im Forum steht eine Zahl, ab sieben oder ab zehn, und der Urlaub geht an ein Gewässer, das in einem anderen Bundesland liegt.

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Inhalt

Drei Länder, drei Alter

Bayern, Nordrhein-Westfalen und Brandenburg sind die Länder, deren Regeln in den Quellen dieser Seite belegt sind. Ein Kind, das in Bayern mit sieben Jahren neben einem Erwachsenen angeln darf, ist damit nicht in NRW und nicht in Brandenburg freigegeben. In Bayern gilt seit dem 1. Januar 2025: vom vollendeten siebten bis einschließlich 17. Lebensjahr in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein, ohne eigenen Schein. Vollendet heißt ab dem siebten Geburtstag. Der Jugendfischereischein ist abgeschafft. Den eigenen Schein auf Lebenszeit gibt es nach Prüfung ab 14 Jahren. Die Begleitperson steht für den Tierschutz ein und haftet für die Vorgaben. Die Angelkarte bleibt nötig. In Nordrhein-Westfalen liegt der eigene Schein nach Prüfung beim vollendeten zwölften Lebensjahr. Begleitetes Angeln ist von 10 bis einschließlich 15 Jahren möglich. Der Jugendfischereischein ist abgeschafft, die Reform trägt 2026. Mitführen sollen Sie Lichtbildausweis oder Schülerausweis. In Brandenburg gilt das Gesetz vom 23. April 2026. Unter acht Jahren ist nur die Friedfischangel erlaubt, unter ständiger Aufsicht, im Rahmen der Angelkarte der Begleitperson. Das Kind nutzt eine Handangel dieser Person, der Fang zählt auf deren Limit. Eigenes Keschen, Abhaken, Betäuben und Töten sind untersagt. Ab dem vollendeten achten Lebensjahr ist Friedfisch ohne Begleitung möglich, die Angelkarte bleibt nötig. Die Fischereiabgabe setzt seit dem 1. Januar 2026 erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr ein. Raubfisch bleibt nach dem DAFV scheinpflichtig.

Schein ist nicht die Angelkarte

Der Fischereischein, ob eigener oder über die Begleitperson, ist die persönliche Erlaubnis zu angeln. Die Angelkarte oder das Erlaubnisschein des Gewässers ist die Erlaubnis genau dort. In Bayern bleibt die Angelkarte nötig, auch wenn das Kind keinen eigenen Schein hat und in der Begleitregel keine Abgabe zahlt. In Brandenburg angelt das Kind unter acht auf der Karte der Begleitperson, ab acht braucht es für Friedfisch eine eigene Angelkarte. Jugend- und Touristenscheine gelten oft nicht im Nachbarland. Der bayerische Begleitstatus ist kein Ausweis für die Ostsee und keiner für Österreich. Für Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Baden-Württemberg liegt hier keine geprüfte Alterszahl. Die Behörde des Ufers nennt sie. In NRW weisen Sie das Alter mit Lichtbildausweis oder Schülerausweis nach. Das Kind übt den Wurf ohne Haken, beschrieben unter erste Würfe mit der Kinderangel, erst wenn die Begleitung am konkreten Gewässer steht.
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Wer den Fisch abhakt

§ 4 Absatz 1 Satz 3 des Tierschutzgesetzes verlangt, dass ein Wirbeltier nur töten darf, wer die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Das gilt allgemein und ist keine Kinderfreigabe. Die ausdrücklichen Sätze der Länder sagen, wer den Fisch anfassen darf. In Bayern haken Herangeführte den lebenden Fisch nicht selbst ab, außer in der Prüfungsvorbereitung. In Brandenburg gilt dasselbe Verbot unter acht Jahren, dazu kein eigenes Keschen. Die Begleitperson hakt ab, betäubt und tötet, wenn der Fisch entnommen wird. Gezieltes Zurücksetzen ist in Bayern kein Ausweg: Catch and Release gilt dort nach dem Ministerium als strafbar. In Brandenburg zählt der Fang auf das Limit der Begleitperson, auch dann, wenn das Kind die Rute geführt hat.

Was diese Seite nicht weiß

Österreich und die Schweiz bekommen hier keine Tabelle. Der SaNa ersetzt die deutsche Fischerprüfung nicht. Für beide Länder fragen Sie die zuständige Stelle des Gewässers. Dasselbe gilt für jedes Bundesland, das oben nicht mit einer belegten Zahl steht. Lesen Sie die Regelung des Uferlandes, nicht die des Wohnortes. Fehlt Schein oder Angelkarte, bleibt die Rute im Kofferraum. Die fehlende Zahl nennt die Behörde des Landes, nicht eine zweite Forumsquelle.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter darf ein Kind in Bayern angeln?
Vom vollendeten siebten bis einschließlich 17. Lebensjahr, seit dem 1. Januar 2025, in Begleitung einer volljährigen Person mit Fischereischein, ohne eigenen Schein. Der eigene Schein auf Lebenszeit folgt nach Prüfung ab 14. Die Angelkarte des Gewässers bleibt nötig. Herangeführte haken den lebenden Fisch nicht selbst ab.
Braucht es in NRW noch einen Jugendfischereischein?
Nein. Der Jugendfischereischein ist abgeschafft, die Reform trägt das Jahr 2026. Der eigene Schein folgt nach Prüfung ab dem vollendeten zwölften Lebensjahr. Begleitetes Angeln ist von 10 bis einschließlich 15 Jahren möglich. Mitführen sollen Sie einen Lichtbildausweis oder den Schülerausweis.
Dürfen Kinder unter acht in Brandenburg den Fisch selbst abhaken?
Nein. Unter acht Jahren ist nur Friedfisch erlaubt, an der Handangel der Begleitperson, im Rahmen von deren Angelkarte. Keschen, Abhaken, Betäuben und Töten macht das Kind nicht. Der Fang zählt auf das Limit der Begleitperson. Ab vollendeten acht Jahren ist Friedfisch ohne Begleitung möglich, Raubfisch bleibt scheinpflichtig.
Reicht der Fischereischein ohne Angelkarte?
Nein. Der Schein ist die persönliche Seite, die Angelkarte die des Gewässers. In Bayern bleibt die Karte nötig, auch ohne eigenen Kinderschein und ohne Abgabe in der Begleitregel. In Brandenburg unter acht läuft das Kind über die Karte der Begleitperson, ab acht braucht Friedfisch eine Angelkarte.
Darf das Kind den Fisch zurücksetzen, weil es ihn nicht töten soll?
Nicht als allgemeine Lösung. In Bayern gilt gezieltes Catch and Release nach dem Ministerium als strafbar. Das Kind soll den Fisch nicht selbst abhaken, die Begleitperson übernimmt die Entnahme. Zurücksetzen ersetzt die fehlende Fertigkeit des Kindes nicht.
Gilt die bayerische Regel an der Ostsee oder in Österreich?
Nein. Die bayerische Begleitregel gilt in Bayern. Für die Ostsee, je nach Ufer Mecklenburg-Vorpommern oder Schleswig-Holstein, liegt hier keine Alterszahl. Österreich und die Schweiz bekommen keine Tabelle, der SaNa ersetzt die deutsche Prüfung nicht. Jugend- und Touristenscheine gelten oft nicht im Nachbarland.
Muss ich das Alter am Wasser nachweisen?
In NRW ja, mit Lichtbildausweis oder Schülerausweis. In Bayern und Brandenburg ist dieselbe Pflicht in den hier genutzten Quellen nicht wortgleich festgeschrieben. Ein Dokument mit Geburtsdatum vermeiden Sie damit nicht, wenn die Kontrolle danach fragt. Die Angelkarte liegt zusätzlich bereit.

Weiterführende Seiten

Quellenverzeichnis

Landesrecht, Tierschutz und die DAFV-Einordnung zur Bleiregel; zuletzt abgerufen im Oktober 2026. Kein Labortest der zwölf Sets.

  1. Bayern, Jahresfischereischein, Kinder und Jugendliche (abgerufen am Oktober 2026)
  2. NRW, Fischereiprüfung und Fischereischein (abgerufen am Oktober 2026)
  3. Brandenburg, Fischerei und Angeln (abgerufen am Oktober 2026)
  4. DAFV, bundesweite Regelungen zur Angelfischerei (abgerufen am Oktober 2026)
  5. Tierschutzgesetz § 4 (abgerufen am Oktober 2026)
  6. DAFV zur EU-Bleibeschränkung (abgerufen am Oktober 2026)
  7. oesterreich.gv.at, Fischen (abgerufen am Oktober 2026)
  8. DAFV-Leitsätze (abgerufen am Oktober 2026)