Barrierefreies Bad: WC und Dusche für Senioren – Planung & Förderung

SpezialFebruar 202612 Min. Lesezeit
Barrierefreies Bad mit bodengleicher Dusche, WC mit Toilettenrahmen und Haltegriffen sowie Duschstuhl für Senioren

Barrierefreies Bad für Senioren: WC-Sitzhöhe, bodengleiche Dusche, Haltegriffe und Förderung. DIN 18040-2, Pflegekasse & KfW im Überblick.

Stand-WCs für barrierefreies Bad
Stand-WCs für barrierefreies Bad
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Kurz gesagt

Ein barrierefreies Bad mit WC und Dusche für Senioren folgt der DIN 18040-2 und ermöglicht selbstständiges, sicheres Nutzen des Badezimmers. Das WC braucht eine Sitzhöhe von 46 bis 48 Zentimetern, beidseitige Haltegriffe und ausreichend Bewegungsfläche. Die Dusche muss bodengleich, rutschfest und mindestens 120 mal 120 Zentimeter groß sein. Förderung von Pflegekasse (bis 4.180 Euro) oder KfW (bis 6.250 Euro) reduziert die Kosten – beide Zuschüsse sind nicht kombinierbar.

Barrierefreies Bad – WC und Dusche im Überblick

Wenn ein Bad altersgerecht oder pflegegerecht umgebaut werden soll, stehen WC und Dusche im Mittelpunkt. Beide Bereiche bergen Sturzrisiken und erfordern klare Anforderungen an Höhe, Griffe und Bewegungsfläche. Die DIN 18040-2 definiert verbindliche Kriterien für barrierefreie Bäder in Wohnungen und liefert damit eine Planungsgrundlage, die sowohl Senioren als auch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen berücksichtigt.

In der Praxis zeigt sich: Ein Bad, das nur etwas höher oder mit ein paar Griffen ausgestattet ist, erfüllt oft nicht die Anforderungen. Die Sitzhöhe des WCs, die Einstiegshöhe der Dusche und die Position der Haltegriffe müssen exakt stimmen, damit sie im Alltag wirklich helfen. Wer Förderung beantragen möchte, muss zudem die Vorgaben der DIN einhalten – sonst droht die Ablehnung des Antrags.

Barrierefrei vs. altersgerecht vs. pflegegerecht

Die Begriffe barrierefrei, altersgerecht und pflegegerecht werden oft synonym verwendet, bedeuten aber Unterschiedliches. Barrierefrei ist rechtlich definiert: Die DIN 18040-2 legt konkrete Maße, Abstände und Ausstattungsmerkmale fest. Ein Bad, das diese Norm erfüllt, ist für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehhilfen nutzbar und bildet die höchste Stufe der Zugänglichkeit.

Altersgerecht und pflegegerecht sind keine normierten Begriffe. Sie beschreiben den Zweck – ein Bad für ältere Menschen oder für die Pflege –, aber nicht zwingend die technische Umsetzung. Ein pflegegerechtes Bad erfüllt in der Regel die DIN 18040-2, weil Pflegekassen und Kostenträger diese Anforderungen voraussetzen. Ein altersgerechtes Bad kann darunter liegen: etwa höhere Sitzhöhe und Griffe, aber ohne vollständige Einhaltung der Norm. Wer Förderung nutzen will, sollte sich an der DIN orientieren.

Barrierefreies WC – Sitzhöhe, Haltegriffe, Platz

Das WC ist einer der kritischsten Bereiche im Bad. Zu niedrige Sitzhöhen erschweren das Aufstehen, fehlende Haltegriffe erhöhen das Sturzrisiko, und zu wenig Platz verhindert die Nutzung mit Rollator oder Rollstuhl. Die DIN 18040-2 gibt hier klare Vorgaben vor.

Die Sitzhöhe beträgt 46 bis 48 Zentimeter über dem Fußboden. Diese Höhe ermöglicht ausreichend Bodenkontakt der Füße und erleichtert das Aufstehen aus der Hocke. Viele Standard-WCs liegen bei 40 Zentimetern oder darunter – für Senioren oft zu niedrig. Abhilfe schaffen Erhöhungssitze, die auf die bestehende Toilette gesetzt werden, oder ein neues Stand-WC mit passender Höhe. Höhenverstellbare Modelle bieten zusätzliche Flexibilität, wenn mehrere Personen mit unterschiedlichen Bedürfnissen das Bad nutzen. Details zur Sitzhöhe bei barrierefreien WCs finden Sie in unserem Ratgeber.

Stützgriffe sind beidseitig des WCs erforderlich. Die Oberkante der Griffe liegt 28 Zentimeter über der Sitzhöhe, der Abstand zwischen den Griffen beträgt 65 bis 70 Zentimeter. Klappbare oder schwenkbare Haltegriffe erleichtern den Transfer vom Rollstuhl, da sie bei Bedarf zur Seite geklappt werden können. Die Griffe müssen fest in der Wand verankert sein und eine Belastung von mindestens 1,5 kN aushalten.

Die Bewegungsfläche neben dem WC muss mindestens 90 Zentimeter breit und 70 Zentimeter tief sein, gemessen von der Beckenvorderkante bis zur Wand. Bei Rollstuhlnutzung ist eine Fläche von 150 mal 150 Zentimetern vor dem WC erforderlich. Diese Maße wirken großzügig, sind aber nötig, um mit Gehhilfe oder Rollstuhl seitlich an das WC zu fahren und sich sicher zu drehen.

Im Vergleich zu herkömmlichen Bädern fällt auf: Viele Bestands-WCs stehen zu nah an der Wand oder in einer Ecke, sodass seitlich kein Platz für einen Rollator bleibt. Ein barrierefreier Umbau erfordert dann oft, das WC zu versetzen oder die Tür zu verbreitern. Die lichte Durchgangsbreite der Badezimmertür sollte mindestens 90 Zentimeter betragen – bei Rollstuhlnutzung sogar 100 Zentimeter. Diese Anpassungen sind aufwendig, erhöhen aber die Nutzbarkeit deutlich.

Barrierefreie Dusche – bodengleich, rutschfest, sicher

Eine barrierefreie Dusche unterscheidet sich fundamental von einer herkömmlichen Duschwanne mit Einstiegskante. Der Übergang muss bodengleich sein – maximal 2 Zentimeter Absenkung sind zulässig, mit abgeschrägten Kanten, über die man mit dem Rollator oder Rollstuhl fahren kann. Eine hohe Duschwanne oder eine Badewanne ersetzt keinen barrierefreien Duschplatz.

Die Mindestfläche beträgt 120 mal 120 Zentimeter für eine Seniorendusche. Bei Rollstuhlnutzung sind 150 mal 150 Zentimeter erforderlich. Vor dem Duschbereich muss zusätzlich eine Bewegungsfläche von 150 mal 150 Zentimetern vorhanden sein, damit man mit dem Rollstuhl vorfahren und sich umsetzen kann. In vielen Bestandsbädern reicht der Platz nicht – dann ist ein Grundriss-Umbau nötig.

Der Bodenbelag muss rutschhemmend sein, auch wenn Wasser darauf steht. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gibt Bewertungsgruppen vor; für Bäder sind R10 oder R11 üblich. Glatte Fliesen ohne Noppen oder Rillen sind gefährlich und erfüllen die Anforderungen nicht.

Haltegriffe in der Dusche sind Pflicht. Sie sollten so positioniert sein, dass man sich beim Ein- und Aussteigen sowie beim Duschen abstützen kann. Ein Klappsitz oder fester Sitz erleichtert das Duschen im Sitzen, wenn Stehen über längere Zeit nicht möglich ist. Die Armaturen sollten mit Einhebelmischung und Verbrühschutz (Temperaturbegrenzung auf 45 Grad) ausgestattet sein; ein höhenverstellbarer Duschkopf ermöglicht Nutzung im Sitzen.

In der Praxis zeigt sich: Eine bodengleiche Dusche erfordert einen speziellen Bodenaufbau. Der Abfluss muss in der Duschfläche liegen, und der Estrich muss so abgesenkt werden, dass kein Gefälle zur Tür entsteht. Bei Altbauten ist das oft mit erheblichem Aufwand verbunden – Fliesen müssen entfernt, der Untergrund angepasst und neu abgedichtet werden. Eine Alternative für kleinere Anpassungen sind Duschbodensysteme, die nur wenige Zentimeter hoch sind und den Umbau vereinfachen. Allerdings erfüllen nicht alle Systeme die DIN-Anforderungen; hier lohnt sich die Rücksprache mit einem Fachbetrieb.

Planung und Förderung – Checkliste für Ihren Badumbau

Ein barrierefreier Badumbau erfordert sorgfältige Planung. Bevor Handwerker beauftragt werden, sollten der Bedarf geklärt und die Fördermöglichkeiten geprüft werden. Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – ab Pflegegrad 1, ohne Rückzahlungspflicht. Bei mehreren pflegebedürftigen Personen im Haushalt kann der Zuschuss mehrfach beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen der DIN 18040-2 entsprechen und der Antrag vor Baubeginn gestellt wird.

Die KfW bietet zwei Programme: Den Zuschuss 455-B (Altersgerecht Umbauen) bis 6.250 Euro und den Kredit 159 bis 50.000 Euro. Beide setzen keinen Pflegegrad voraus und eignen sich für präventive Umbauten. Der Antrag muss vor Baubeginn bei der KfW gestellt werden. Wichtig: Pflegekassenzuschuss und KfW-Zuschuss können nicht kombiniert werden – man muss sich für eine Förderquelle entscheiden.

Schritt 1: Bedarf prüfen und Förderung klären

Zuerst sollte der konkrete Bedarf ermittelt werden. Welche Einschränkungen bestehen? Wird ein Rollstuhl genutzt oder reicht ein Rollator? Wie viele Personen nutzen das Bad? Daraus leiten sich die Anforderungen ab: Rollstuhlgerecht bedeutet größere Flächen und andere Maße als nur seniorengerecht.

Anschließend die Förderung prüfen. Liegt ein Pflegegrad vor, kann der Pflegekassenzuschuss die bessere Option sein – er ist nicht rückzahlbar. Ohne Pflegegrad kommt nur die KfW infrage. Der Antrag muss vor dem ersten Spatenstich gestellt werden; nachträgliche Anträge werden abgelehnt. Förderfähig sind unter anderem: bodengleiche Dusche, Haltegriffe, rutschhemmende Böden, verbreiterte Türen, höhenverstellbare Waschbecken und bessere Beleuchtung.

Häufiger Fehler: Viele Antragsteller stellen den Antrag erst, wenn die Handwerker schon bestellt sind. Die Bearbeitung dauert mehrere Wochen – planen Sie entsprechend Vorlauf ein. Ein weiterer Fehler: Die Förderung wird als zusätzliches Geld verstanden, obwohl sie die Gesamtkosten nur teilweise deckt. Ein vollständiger Badumbau kostet oft 15.000 bis 25.000 Euro; 4.180 oder 6.250 Euro Zuschuss entlasten spürbar, decken aber nicht alles ab. Planen Sie daher Ihr Budget unabhängig von der Förderung und nutzen Sie den Zuschuss als Reduzierung der Eigenleistung.

Wann Profi einbeziehen – Grenzen des DIY

Haltegriffe montieren oder einen Erhöhungssitz aufsetzen – das können versierte Heimwerker selbst erledigen. Bei einem vollständigen barrierefreien Badumbau gilt jedoch: Planung und Ausführung gehören in die Hände von Fachbetrieben. Der Bodenaufbau für eine bodengleiche Dusche erfordert Abdichtung nach DIN, die korrekte Verlegung von Entwässerung und Estrich. Fehler führen zu Undichtigkeiten, Schimmel und teuren Nachbesserungen.

Auch die Verankerung von Haltegriffen will fachgerecht erfolgen. Die Griffe müssen in tragfähigem Mauerwerk oder mit speziellen Dübeln befestigt werden; eine Verankerung nur in Fliesen oder Gipskarton reicht nicht aus. Wer unsicher ist, ob die Wand die Belastung hält, sollte einen Statiker oder Sanitärfachbetrieb hinzuziehen. Bei Förderanträgen verlangen Pflegekasse und KfW oft Nachweise – Rechnungen von zertifizierten Betrieben erleichtern die Bewilligung.

Ihr nächster Schritt – WC-Optionen vergleichen

Nach der Planung geht es an die konkrete Auswahl. Beim WC haben Sie mehrere Optionen: Ein klassisches Stand-WC mit passender Sitzhöhe, ein höhenverstellbares Modell oder ein Dusch-WC, das zusätzlich Hygiene-Funktionen bietet. Dusch-WCs sind besonders für Senioren interessant, die weniger auf fremde Hilfe angewiesen sein möchten – die Anschaffungskosten liegen jedoch höher.

Vergleichen Sie die Modelle in unserem Stand-WC-Vergleich und prüfen Sie, welche Sitzhöhe und Ausstattung zu Ihrem Bad passen. Für die Dusche sollten Sie mit einem Fachbetrieb die genauen Maße und den Bodenaufbau planen, da bodengleiche Lösungen oft Anpassungen an der Entwässerung erfordern.

Häufige Fragen

Was kostet ein barrierefreies Bad – WC und Dusche?
Die Kosten variieren stark: Ein barrierefreier Badumbau mit WC und Dusche liegt typischerweise zwischen 8.000 und 25.000 Euro, je nach Umfang. Förderung reduziert die Belastung: Die Pflegekasse bezuschusst bis zu 4.180 Euro (ab Pflegegrad 1), die KfW bis zu 6.250 Euro Zuschuss oder 50.000 Euro Kredit. Beide Förderungen sind nicht kombinierbar.
Welche WC-Sitzhöhe ist für Senioren ideal?
Nach DIN 18040-2 beträgt die barrierefreie WC-Sitzhöhe 46 bis 48 Zentimeter über dem Fußboden. Diese Höhe ermöglicht ausreichend Bodenkontakt und erleichtert das Aufstehen. Bei zu niedrigen WCs helfen Erhöhungssitze oder höhenverstellbare Stand-WCs.
Barrierefreie Dusche – welche Maße sind nötig?
Für Senioren reicht eine Bewegungsfläche von 120 mal 120 Zentimetern. Bei Rollstuhlnutzung sind 150 mal 150 Zentimeter erforderlich. Der Einstieg muss bodengleich sein (maximal 2 Zentimeter Kante mit abgeschrägten Übergängen). Rutschhemmender Belag und Haltegriffe sind Pflicht.
Gibt es Förderung für den Badumbau – Pflegekasse oder KfW?
Ja. Die Pflegekasse gewährt bis zu 4.180 Euro für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen (ab Pflegegrad 1). Die KfW bietet den Zuschuss 455-B bis 6.250 Euro oder den Kredit 159 bis 50.000 Euro – ohne Pflegegrad-Voraussetzung. Wichtig: Beide Förderungen können nicht kombiniert werden.
Barrierefrei, altersgerecht oder pflegegerecht – was ist der Unterschied?
Barrierefrei folgt der verbindlichen DIN 18040-2 mit festen Maßen und Anforderungen. Altersgerecht und pflegegerecht sind keine rechtlich definierten Begriffe – sie beschreiben eher den Zweck. Ein pflegegerechtes Bad erfüllt oft die DIN, ein altersgerechtes Bad kann darunter liegen.
Brauche ich Haltegriffe am WC – und wo montieren?
Für ein barrierefreies WC nach DIN 18040-2 sind Stützgriffe beidseitig Pflicht. Die Oberkante liegt 28 Zentimeter über der Sitzhöhe, der Abstand zwischen den Griffen beträgt 65 bis 70 Zentimeter. Klappbare Varianten erleichtern den Transfer vom Rollstuhl.
Dusch-WC oder Stand-WC – was eignet sich besser für Senioren?
Beides kann sinnvoll sein. Ein Stand-WC mit passender Sitzhöhe (46–48 cm) ist die Basis. Ein Dusch-WC bietet zusätzlich Hygiene per Knopfdruck und reduziert die Abhängigkeit von fremder Hilfe – bei höheren Anschaffungskosten.
Thomas M.
Thomas M.
Sanitär & RohrreinigungBad & WC

Als gelernter Installateur schreibe ich Vergleiche zu Sanitärprodukten, Rohrreinigung und allem rund um Bad und WC. Meine praktische Erfahrung hilft mir, die wirklich wichtigen Produkteigenschaften zu erkennen.

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Aktualisiert: Februar 2026

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