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Fahrradlicht und StVZO: Prüfzeichen, Blinken und USB-Akku

Aktualisiert: Oktober 2026

Ein Amazon-Titel mit „Fahrradlicht StVZO“ klingt eindeutig, ist aber nur eine Behauptung im Listing. Für die Nutzung auf öffentlichen Straßen in Deutschland zählt die Bauartgenehmigung der Leuchte, erkennbar am Prüfzeichen auf dem Produkt. Die [Hauptseite zur Fahrradbeleuchtung USB](/hub/fahrradzubehoer/fahrradbeleuchtung-usb) führt deshalb bei allen zwölf Angeboten lediglich „StVZO laut Listing“ auf; eine konkrete K-Nummer ist in den Daten nicht dokumentiert. Prüfen Sie das Zeichen am gelieferten Vorder- und Rücklicht, bevor Sie sich auf den Titel verlassen. Zusätzlich bleiben vorgeschriebene Reflektoren und die korrekte Montage Teil einer vollständigen Fahrradbeleuchtung.

Ein Amazon-Titel mit „Fahrradlicht StVZO“ klingt eindeutig, ist aber nur eine Behauptung im Listing.

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Inhalt

Was in Deutschland zugelassen sein muss

§ 67 StVZO erlaubt Akku und Batterie ausdrücklich als Energiequelle. Ein Nabendynamo ist also keine Voraussetzung. Vorn benötigen Sie weißes Abblendlicht, hinten rotes Schlusslicht; beide dürfen in Deutschland nicht blinken. Die Leuchten müssen so montiert und eingestellt sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Ein heller Scheinwerfer ist nicht legaler, wenn sein Lichtkegel in Augenhöhe statt auf der Fahrbahn liegt. Zur Ausstattung gehören außerdem Rückstrahler. Vorn ist ein weißer, hinten ein roter Z-Rückstrahler vorgesehen; hinzu kommen gelbe Pedalrückstrahler und seitliche Reflexion an Laufrädern oder Reifen nach den zulässigen Ausführungen. Ein Set mit integriertem Rückreflektor kann einen Teil abdecken, doch Lieferumfang und Bauart müssen dazu passen. Abnehmbare Leuchten müssen nach der Einordnung des ADFC tagsüber nicht ständig mitgeführt werden. Bei Dämmerung, Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es erfordern, müssen sie montiert und betriebsbereit sein. Der ADAC und der ADFC nennen für Fahren ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung 20 Euro, bei Gefährdung 25 Euro und bei Unfall oder Sachbeschädigung 35 Euro.

Wellenlinie, K und Nummer kontrollieren

Das deutsche Prüfzeichen besteht aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer Nummer. Es befindet sich typischerweise auf dem Gehäuse oder einer dauerhaft angebrachten Kennzeichnung. Entscheidend ist, dass die Kennzeichnung zum tatsächlich gelieferten Teil gehört. Eine Nummer von einer fremden Produktseite oder einem ähnlich benannten Modell darf nicht übertragen werden. Genau hier liegt die Grenze der vorliegenden Listings. Bei TECHCYC und Realky wird im Text ein K-Zeichen erwähnt, eine Ziffer ist in den strukturierten Daten jedoch nicht genannt. Bei den übrigen Sets steht meist nur „StVZO“ im Titel oder Bullet. Daraus folgt nicht, dass die Leuchten ungeeignet sind; es folgt lediglich, dass die Zulassung mit diesen Daten nicht abschließend belegt ist. Kontrollieren Sie Vorder- und Rücklicht getrennt. Ein genehmigter Scheinwerfer macht ein nicht genehmigtes Blink-Rücklicht nicht zulässig. Die Kaufberatung für USB-Fahrradlicht trennt deshalb Setumfang, Lichtstärke und Anschluss von der rechtlichen Prüfung. Auch eine hohe Sternezahl belegt keine Bauartgenehmigung.

Blinken, Bremslicht und die Nachbarländer

In Deutschland dürfen Scheinwerfer und Schlusslicht am Fahrrad nicht blinken. Ein zusätzliches Bremslicht ist erlaubt, wenn es beim Bremsen heller leuchtet. Das KCCYB-Set nennt beispielsweise einen Bremssensor am Rücklicht. Hellerwerden während der Verzögerung ist nicht dasselbe wie ein dauerhaft gewählter Blinkmodus. Besitzt eine Lampe mehrere Modi, wählen Sie im deutschen Straßenverkehr den zugelassenen Dauerlichtmodus. In Österreich gelten andere Details. Der Scheinwerfer muss dauernd weiß leuchten und mindestens 100 Candela erreichen; das Rücklicht muss mindestens 1 Candela erreichen und darf blinken. Bei Tageslicht und guter Sicht können Leuchten abgenommen werden, sofern die vorgeschriebenen Rückstrahler nicht Bestandteil der entfernten Lampen sind. In der Schweiz verlangt Art. 216 VTS ruhendes weißes Licht vorn und ruhendes rotes Licht hinten, das auf 100 Meter sichtbar ist und nicht blendet. Gelbe Richtungsblinker dürfen paarweise angebracht werden; in dieser Konstellation sind andere Blinklichter nicht zulässig. Für Reisen ist die sichere Grundlinie ein korrekt ausgerichtetes weißes Dauerlicht vorn und rotes Dauerlicht hinten, ergänzt um die vorgeschriebenen Reflektoren.

Was ein separates USB-Set am E-Bike nicht automatisch erfüllt

Bei einem E-Bike kann die Beleuchtung aus dem Antriebsakku gespeist werden oder als separates USB-System arbeiten. § 67 Abs. 7 enthält eine Zwei-Stunden-Bedingung für die Konstellation, in der die Lichtanlage an den Antriebsakku gekoppelt ist, beziehungsweise eine Versorgung über den Motor als Lichtmaschine. Die Regel gilt nicht für Fahrräder, die vor dem 1. Januar 2019 in Verkehr gebracht wurden. Sie bedeutet nicht, dass jedes angeclipste USB-Licht pauschal zwei Stunden leisten muss. Ein separates Set besitzt seine eigene Energiequelle. Es kann Pflichtbeleuchtung sein, wenn die Leuchten selbst genehmigt, korrekt montiert und betriebsbereit sind. Es „repariert“ aber nicht automatisch eine fehlende oder fehlerhafte Auslegung des werkseitig gekoppelten Systems. Klären Sie bei Umbauten am E-Bike die Freigabe des Herstellers oder einer Fachwerkstatt. In der Schweiz gilt seit dem 1. April 2022 für E-Bikes auch tagsüber Lichtpflicht. Die Energiefrage USB oder Nabendynamo ist von der Genehmigung getrennt. Beide Systeme können zulässig sein. Welche Routine für tägliche Fahrten verlässlicher ist, erklärt der Vergleich Fahrradlicht USB oder Dynamo.

Fazit: Zeichen am Produkt, Dauerlicht auf der Straße

Wenn Wellenlinie, K und Nummer am gelieferten Vorder- und Rücklicht lesbar sind und Sie im deutschen Straßenverkehr Dauerlicht nutzen, ist die rechtliche Grundlinie erfüllt. Der Listing-Satz „StVZO“ allein reicht nicht. Für Österreich und die Schweiz gelten eigene Blink- und Sichtbarkeitsregeln – nationale Vorschriften nicht vermischen.

Häufige Fragen

Reicht „StVZO zugelassen“ im Produkttitel?
Nein. Prüfen Sie am gelieferten Vorder- und Rücklicht die Wellenlinie, K und Nummer. Der Titel allein ist kein Prüfzeichen.
Darf das Rücklicht in Deutschland blinken?
Nein. Das Schlusslicht muss im Straßenverkehr dauerhaft rot leuchten. Ein zulässiges Bremslicht darf beim Verzögern heller werden; das ist kein Blinkmodus.
Muss die USB-Lampe tagsüber am Rad bleiben?
Abnehmbare Leuchten müssen tagsüber nach ADFC-Einordnung nicht mitgeführt werden. Sobald Dämmerung, Dunkelheit oder schlechte Sicht Beleuchtung erfordern, müssen Vorder- und Rücklicht funktionieren.
Welche Bußgelder werden genannt?
ADAC und ADFC nennen 20 Euro ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung, 25 Euro bei Gefährdung und 35 Euro bei Unfall oder Sachbeschädigung.
Gilt eine deutsche K-Nummer automatisch in Österreich?
Die Länder haben eigene Vorschriften. Österreich formuliert Mindest-Candela und erlaubt ein blinkendes Rücklicht, Deutschland nicht. Informieren Sie sich deshalb nach dem Einsatzland.
Erfüllt ein USB-Set die Zwei-Stunden-Regel am E-Bike?
Die Klausel betrifft die Kopplung der Beleuchtung an den Antriebsakku beziehungsweise die Motorversorgung. Ein separates USB-Set ist eine eigene Energiequelle und erfüllt diese Systembedingung nicht stellvertretend.

Weiterführende Seiten

Quellenverzeichnis

Fachquellen aus der Recherche; Stand Oktober 2026.

  1. § 67 StVZO (abgerufen am 11.10.2026)
  2. ADAC Fahrradbeleuchtung (abgerufen am 11.10.2026)
  3. ADFC Beleuchtung am Fahrrad (abgerufen am 11.10.2026)
  4. bike-components: Fahrradbeleuchtung, StVZO und Tipps (abgerufen am 11.10.2026)
  5. Wikipedia: 10-Lux-Regelung (abgerufen am 11.10.2026)
  6. oesterreich.gv.at: Fahrradverordnung (abgerufen am 11.10.2026)
  7. VTS Artikel 216, Schweiz (abgerufen am 11.10.2026)
  8. SIGMA AURA 60 USB / INFINITY (abgerufen am 11.10.2026)
  9. KBA Merkblatt Kennzeichnung Fahrradbeleuchtung (abgerufen am 11.10.2026)