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Fahrradlampe mit Dynamo und StVZO: Was das K-Zeichen bedeutet

Aktualisiert: Oktober 2026

Auf einer Produktseite steht StVZO-zugelassen, auf dem Gehäuse ist aber keine Nummer zu erkennen. Wer eine Fahrradlampe mit Dynamo nach StVZO auswählen will, sollte deshalb Angebotstext und Bauartgenehmigung auseinanderhalten. In Deutschland sind Dynamo, Batterie und Akku als Energiequellen erlaubt; entscheidend sind eine vorschriftsmäßige Leuchte, korrekte Ausrichtung und das Prüfzeichen am Bauteil. Unser [Vergleich der Nabendynamo-Fahrradlampen](/hub/fahrradzubehoer/fahrradlampe-nabendynamo) dokumentiert, welche Listings eine K-Nummer nennen und wo nur ein allgemeiner StVZO-Satz steht. Hier geht es darum, was die Kennzeichnung praktisch bedeutet und welche Regeln nicht aus einer hohen Lux-Zahl folgen.

Auf einer Produktseite steht StVZO-zugelassen, auf dem Gehäuse ist aber keine Nummer zu erkennen.

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Inhalt

Was § 67 StVZO vom Fahrradlicht verlangt

§ 67 erlaubt für die Beleuchtung eine Lichtmaschine, eine Batterie oder einen wiederaufladbaren Energiespeicher. Ein Dynamo ist damit weiterhin zulässig, aber nicht mehr die einzige erlaubte Quelle. Wer zwischen festem System und abnehmbarer Leuchte schwankt, findet die praktische Abwägung unter Dynamo oder Akku beim Fahrradlicht. Die Wahl der Energiequelle ändert nichts daran, dass die vorgeschriebenen Leuchten bei Dämmerung, Dunkelheit und schlechten Sichtverhältnissen betriebsbereit sein müssen. Vorn ist weißes Abblendlicht vorgesehen, hinten rotes Schlusslicht. Der Scheinwerfer muss so eingestellt sein, dass er andere Verkehrsteilnehmer nicht blendet. Blinkende Front- oder Rückleuchten sind am Fahrrad nicht als Ersatz für die vorgeschriebene Beleuchtung vorgesehen. Ein Modus mit wechselnder Helligkeit oder Tagfahrlicht muss daher von einem unzulässigen Blinkbetrieb unterschieden werden. Bei Versorgung durch eine Lichtmaschine müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte grundsätzlich gemeinsam schaltbar sein. Eine Ausnahme betrifft die Standlichtfunktion: Das Rücklicht darf nach dem Anhalten allein weiterleuchten. Herstellerangaben von bis zu vier Minuten, wie sie bei Fischer oder ONROAD vorkommen, sind Produkteigenschaften und keine gesetzlich vorgeschriebene Einheitsdauer. Wie die Leitungen praktisch verbunden werden, beschreibt die Seite Nabendynamo-Lampe anschließen.

Das K-Zeichen sitzt an der Leuchte

Die Bauartgenehmigung für lichttechnische Einrichtungen ergibt sich nicht allein aus § 67. § 22a StVZO erfasst unter anderem Scheinwerfer und Schlussleuchten; das genehmigte Bauteil trägt ein Prüfzeichen. Bei Fahrradleuchten besteht es typischerweise aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben K und einer Nummer. Diese Kennzeichnung sollte am Gehäuse oder einem fest verbundenen Teil der Leuchte zu finden sein. Der Satz StVZO-konform oder StVZO-zugelassen im Titel ist nicht selbst das Prüfzeichen. Im untersuchten Vergleich nennen nur die beiden nean-Bullets konkrete Angaben: ungefähr K 1274 beim 70-Lux-Modell und ungefähr K 1311 beim 30-Lux-Modell. Bei den anderen Listings fehlt die Nummer in den ausgewerteten Daten. Das beweist nicht, dass jedes dieser Produkte ohne Genehmigung geliefert wird; es zeigt lediglich, dass das Angebot den Nachweis nicht vollständig abbildet. Vor dem Kauf können Sie hochauflösende Produktfotos prüfen oder den Anbieter nach der Nummer fragen. Nach Erhalt sollte die Kennzeichnung direkt an der Leuchte kontrolliert werden. Eine ISO-Angabe wie ISO 6742-1:2023 ist kein Ersatz für die deutsche K-Nummer. Die Kaufberatung für Nabendynamo-Fahrradlampen ordnet solche Listing-Lücken zusammen mit Stromart und Lieferumfang ein.
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Was die 10-Lux-Regel beschreibt

Die sogenannte 10-Lux-Regelung ist eine technische Unterkante aus älteren Anforderungen. Vereinfacht ging es um mindestens 10 Lux in zehn Metern Entfernung im Kernbereich des Lichtfelds; oberhalb der Hell-Dunkel-Grenze sollte die Beleuchtungsstärke stark begrenzt sein. Die dazu oft genannte Entsprechung von 10 Lux auf zehn Metern und 1.000 Candela beschreibt einen Messzusammenhang, keine Kaufempfehlung für heutige Fahrten. Aus dieser Unterkante folgt weder, dass 15 Lux für jeden Weg ausreichen, noch dass 100 Lux automatisch besser sind. Die Verteilung auf der Fahrbahn, die Breite des Kegels, Reichweite und blendfreie Einstellung bleiben entscheidend. Listings erschweren die Einordnung, wenn sie Lux und Lumen mit derselben Zahl aufführen. Büchel nennt beispielsweise 45 Lux im Titel und 45 Lumen in der Tabelle, während nean einmal 30 Lux und 75 Lumen ausweist. Diese Werte sind keine direkte Übersetzung. Nach der Montage sollte die Hell-Dunkel-Grenze sichtbar auf der Fahrbahn liegen. Belasten Sie das Fahrrad so, wie es gefahren wird, denn Gepäck und Sitzposition können die Ausrichtung verändern. Ziehen Sie den Halter ausreichend fest, prüfen Sie ihn aber nach den ersten Fahrten erneut. Gerade bei Kunststoffhaltern kann eine hohe Klemmkraft ebenso problematisch sein wie ein zu lockerer Scheinwerfer.

Bußgeld und Regeln in Österreich und der Schweiz

Wer in Deutschland ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung fährt, muss laut ADAC-Ratgeber mit 20 Euro rechnen. Bei Gefährdung werden 25 Euro, bei einem Unfall 35 Euro genannt. Diese Beträge sind kein Freibrief, mit ungeeigneter Beleuchtung zu fahren: Fehlende Sicht und Blendung können weit schwerere Folgen haben als das Verwarnungsgeld. In Österreich gelten andere technische Größen. Die dortigen Informationen nennen für den nach vorn wirkenden Scheinwerfer unter anderem 100 Candela und bei Dynamobetrieb die geforderte Wirkung ab 15 km/h. Candela beschreibt Lichtstärke in eine Richtung und darf nicht als einfache Bruchzahl einer deutschen Lux-Angabe behandelt werden. Wer grenzüberschreitend fährt, sollte deshalb die österreichische Regel direkt prüfen, statt nur das deutsche K-Zeichen zu übertragen. Die Schweiz verlangt nach Art. 216 VTS nachts bei guter Witterung Sichtbarkeit aus 100 Metern – wieder eine andere Prüflogik. Für Touren durch mehrere Länder zählt eine sauber eingestellte, klar dokumentierte Beleuchtung mehr als das Umrechnen fremder Zahlen.

Fazit: Prüfzeichen vor Werbesatz

Wenn Wellenlinie, K und Nummer am Bauteil sitzen und Front sowie Heck vorschriftsmäßig leuchten, ist die StVZO-Frage für den Alltag greifbar. Ein Titelsatz ohne Kennzeichnung bleibt ein Hinweis, kein Nachweis. Lux-Zahlen und ausländische Candela- oder Sichtweitenregeln ersetzen diese deutsche Kennzeichnung nicht.

Häufige Fragen

Muss heute noch ein Dynamo am Fahrrad sein?
Nein. § 67 erlaubt neben der Lichtmaschine auch Batterie und wiederaufladbaren Energiespeicher. Die vorgeschriebene Beleuchtung muss bei den relevanten Sichtverhältnissen funktionieren. Ein vorhandener Nabendynamo bleibt dennoch eine alltagstaugliche Energiequelle, weil er während der Fahrt verfügbar ist und nicht separat geladen werden muss.
Reicht die Aussage „StVZO-zugelassen“ im Angebot?
Sie ist ein Hinweis, aber kein Ersatz für das Prüfzeichen. Achten Sie an der gelieferten Leuchte auf Wellenlinie, K und Nummer. Wenn die Nummer im Listing fehlt, können Fotos oder eine Herstelleranfrage Klarheit schaffen. Ein allgemeiner Werbesatz sollte nicht die einzige Grundlage sein.
Dürfen Fahrradscheinwerfer blinken?
Die vorgeschriebene Front- und Rückbeleuchtung darf nicht durch blinkende Leuchten ersetzt werden. Ein Standlicht leuchtet nach, statt zu blinken. Bei automatischen oder zusätzlichen Modi sollten Sie sicherstellen, dass ein dauerhaft leuchtender, vorschriftsmäßiger Betriebsmodus vorhanden und richtig eingestellt ist.
Darf das Rücklicht im Stand allein weiterleuchten?
Ja. Bei Dynamobetrieb sind Front und Heck grundsätzlich gemeinsam zu schalten, doch für die Schlussleuchte ist Standlicht als Ausnahme vorgesehen. Wie lange sie nachleuchtet, hängt vom Produkt ab. Vier Minuten sind eine häufige Listing-Angabe, keine pauschale gesetzliche Dauer.
Ist eine ISO-Norm dasselbe wie die K-Nummer?
Nein. Eine Herstellerangabe zu ISO 6742 kann technische Eigenschaften betreffen, ersetzt aber nicht das deutsche Bauartgenehmigungszeichen. Für die StVZO-Frage sollten Wellenlinie, K und individuelle Nummer am Bauteil vorhanden sein.
Gelten in Österreich und der Schweiz dieselben Werte?
Nein. Österreich arbeitet unter anderem mit Candela und einer Dynamowirkung ab einer bestimmten Geschwindigkeit, die Schweiz mit Sichtbarkeit auf 100 Meter. Diese Größen lassen sich nicht direkt in die deutsche 10-Lux-Betrachtung umrechnen. Prüfen Sie vor Auslandsfahrten die jeweils aktuelle nationale Regel.

Weiterführende Seiten

Quellenverzeichnis

Fachquellen aus der Recherche; Stand Oktober 2026.

  1. § 67 StVZO (abgerufen am 11.10.2026)
  2. § 22a StVZO (abgerufen am 11.10.2026)
  3. 10-Lux-Regelung (abgerufen am 11.10.2026)
  4. ADAC Fahrradbeleuchtung (abgerufen am 11.10.2026)
  5. Busch & Müller IQ-X (abgerufen am 11.10.2026)
  6. Busch & Müller IQ-XS (abgerufen am 11.10.2026)
  7. SON Edelux II (abgerufen am 11.10.2026)
  8. Zwei Scheinwerfer am Nabendynamo (abgerufen am 11.10.2026)