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LED-Lampe entsorgen: nicht in den Restmüll werfen

RechtlichesOktober 20267 Min. Lesezeit
LED-Lampe, Energiesparlampe und Glühbirne neben einem Behälter für Elektroaltgeräte

LED-Lampe entsorgen: Quecksilberfreie LED ist Elektroschrott, die Glühbirne darf in den Restmüll. Energiesparlampen nicht per Post und nicht ins Altglas.

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Im Küchenschrank liegen drei verschiedene Birnen: die durchgebrannte LED aus der Deckenleuchte, eine spiralförmige Energiesparlampe aus dem Keller und eine alte Glühbirne mit sichtbarem Faden. Alle drei haben einen Schraubsockel, deshalb landen sie oft im selben Beutel. LED-Lampe entsorgen folgt einer anderen Regel als die Glühbirne. Die LED enthält kein Quecksilber und ist trotzdem Elektroschrott. Die Energiesparlampe darf weder in den Restmüll noch in ein Paket. Die Glühbirne ohne Elektronik darf in den Restmüll, aber nicht ins Altglas.

Wer den Beutel an den Glascontainer stellt, weil der Kolben durchsichtig ist, sortiert an der Bauart vorbei. Dasselbe gilt, wenn die LED in der schwarzen Tonne landet, nur weil auf der Packung „quecksilberfrei“ steht. Der Weg hängt davon ab, ob Elektronik oder eine Gasfüllung im Spiel ist.

Kurz gesagt

Glüh- und Halogenlampen ohne Elektronik gehören in den Restmüll, LED-Lampen und Gasentladungslampen zum Elektroschrott. Abgeben können Sie LED und Gasentladungslampen kostenlos an kommunalen Stellen und oft im Handel, nicht im Glascontainer, nicht in der gelben Tonne und nicht per Post, sobald Quecksilber im Spiel ist. Die Termine von 2023 stoppen den Verkauf vieler neuer Quecksilberlampen und verbieten weder den weiteren Betrieb noch die spätere richtige Abgabe.

Drei Sorten, drei Wege

Sortieren Sie, bevor Sie losfahren. Für den Haushalt reichen drei Gruppen, und jede Gruppe hat genau einen Alltagsweg.

  • Glüh- oder Halogenlampe ohne Elektronik: Restmüll. Typischer Fehlgriff ist Altglas, weil der Kolben aus Glas ist.
  • LED, ob Kerze, Tropfen oder Röhre: Elektroschrott. Typischer Fehlgriff ist der Restmüll, weil kein Quecksilber auf der Packung steht.
  • Energiesparlampe oder Leuchtstoffröhre: Elektroschrott, persönlich abgeben. Typischer Fehlgriff ist Post oder Restmüll.

Die erste Gruppe ist die einzige, die das Umweltbundesamt im Hausmüll lässt. Eine klassische Glühbirne hat einen Glühfaden und einen Metallsockel, aber keinen elektronischen Treiber. Eine einfache Halogenlampe ohne eingebautes Vorschaltgerät fällt in dieselbe Schublade. Beide dürfen in die Restmülltonne. Der Glascontainer nimmt Flaschen und Konservengläser an. Schraubsockel, Klebering und das dünne Lampenglas gehören nicht in diese Schmelze. Gelbe Tonne und gelber Sack nehmen die Verkaufsverpackung einer neuen Lampe, nicht die Birne selbst.

Die zweite Gruppe ist jede LED. Schraubsockel wie bei einer E14-LED, ein E27-Gewinde, ein Stiftsockel oder eine Retrofit-Röhre: Im Fuß sitzt ein kleines Netzteil. Deshalb ist die Lampe ein Elektrogerät, auch wenn der Karton Entwarnung beim Quecksilber gibt. Die dritte Gruppe arbeitet mit Gasentladung. Die kompakte Energiesparlampe mit der gewendelten Röhre und die lange Leuchtstoffröhre enthalten Quecksilber. Sie schließen Hausmüll und Paketdienst aus.

Die Grenze sitzt im Sockel. Eine massive Kunststoffkappe, eine sichtbare Platine oder der Aufdruck LED bedeutet Elektroschrott. Ein dünner Faden in einer klaren Birne ohne Elektronikblock bedeutet Restmüll. Können Sie eine Lampe nicht zuordnen, nehmen Sie sie mit zum Elektroschrott. Zerlegen Sie den Sockel nicht, um nachzusehen. Bei einer Gasentladungslampe setzen Sie dabei Quecksilber frei.

LED ohne Quecksilber, trotzdem Elektrogerät

Eine LED erzeugt Licht im Halbleiter. Quecksilber braucht sie dafür nicht. Das unterscheidet sie von der Energiesparlampe, und eine gesprungene Filament-LED ist kein Lüftungsfall wie eine geplatzte Sparlampe. Die Entsorgung folgt trotzdem der Gerätekategorie. Das Elektrogesetz, kurz ElektroG, fasst Lampen mit Elektronik als Elektrogeräte. Wer nur auf das Gift schaut, legt die LED in den Restmüll und sortiert falsch.

Das Umweltbundesamt lässt LED und Gasentladungslampen gemeinsam sammeln. Der Grund ist die Verwechslung, nicht eine versteckte Quecksilberfüllung in der LED. Ihre Aufgabe endet, wenn die Lampe im dafür vorgesehenen Behälter liegt: nicht im Altglas, nicht in der gelben Tonne, nicht im Restmüll.

Filament-Modelle sehen aus wie die Glühbirne von früher. Der Glaskolben ist mit einem Treiber und einem Metallgewinde verbunden. Durchsichtig heißt nicht altglasfähig. Dasselbe gilt für eine matte Kerze oder einen kleinen Tropfen. Auch eine LED-Leuchtstoffröhre ist Elektroschrott, obwohl sie kein Quecksilber enthält.

Die Verpackung dürfen Sie trennen. Karton und Papierbanderole gehen ins Altpapier oder, bei beschichtetem Verbund, in die gelbe Sammlung, je nach örtlicher Vorgabe. Die Lampe selbst bleibt außen vor. Funktionierende Lampen müssen Sie nicht entsorgen. „Quecksilberfrei“ auf dem Karton ist eine Inhaltsangabe und keine Freigabe für den Restmüll. Der Ersatz mit demselben Schraubsockel, etwa eine E27-LED anstelle der Energiesparlampe, wird später selbst Elektroschrott.

Energiesparlampe nicht in die Post

Quecksilber sitzt in der Röhre, als Dampf oder in einer kleinen Menge Amalgam. Die Lampe bleibt ganz, und sie fährt nicht mit der Post. Paketzentren sortieren mechanisch. Eine Röhre, die im Karton bricht, belastet Sendung, Band und die Person, die das Paket öffnet. Polsterfolie ändert das Prinzip nicht. Lightcycle und der Handel sind Abgabestellen vor Ort und keine Versandfreigabe für quecksilberhaltige Lampen.

Ist die Energiesparlampe schon zerbrochen, öffnen Sie das Fenster, schalten Sie Lüftung und Klimaanlage aus und verlassen Sie den Raum für etwa eine Viertelstunde, Kinder und Tiere mit. Saugen Sie nicht und kehren Sie nicht trocken. Splitter mit fester Pappe auf feuchtes Küchenpapier schieben, Reste mit Klebeband aufnehmen, alles in ein Glas mit Deckel geben und zum Wertstoffhof bringen.

Eine heile Lampe transportieren Sie aufrecht in der Hülle oder in einer festen Schachtel. Eine Leuchtstoffröhre bricht leicht an der Kante der Heckklappe. Eine gesprungene LED-Filamentbirne setzen Sie nicht demselben Quecksilberablauf aus, geben sie aber beim Elektroschrott ab. Wissen Sie nicht mehr, was zerbrochen ist, behandeln Sie den Fall wie eine Energiesparlampe.

Wer die Spirallampe ersetzt, schraubt meist eine LED in dieselbe Fassung. Die alte Lampe wird davon nicht zur Glühbirne. Persönlich abgeben heißt Wertstoffhof oder Annahme im Handel, nicht die Theke im Paketshop.

Was 2023 am Markt geändert hat

Seit dem 24. beziehungsweise 25. Februar 2023 dürfen gängige quecksilberhaltige Kompaktleuchtstofflampen in der EU nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden. Für die verbreiteten Leuchtstoffröhren T5 und T8 folgte der Termin im August 2023. Grundlage ist die delegierte Richtlinie (EU) 2022/276. Die Branchenstelle licht.de ordnet die Folgen für den Lampenmarkt ein. Ware, die schon im Lager lag, durfte noch verkauft werden.

Diese Daten sind eine Marktregel. Sie sind kein Verbot, eine vorhandene Lampe weiterzubrennen, und kein Stichtag, an dem der Inhalt des Schranks in den Restmüll muss. Eine Energiesparlampe, die noch leuchtet, dürfen Sie nutzen, bis sie ausfällt oder Sie sie freiwillig tauschen. Danach gilt die Abgabe als Elektroschrott, persönlich, ohne Post.

Sonderlampen für einzelne technische oder medizinische Zwecke hatten andere Übergänge. Für die Spirale im Wohnzimmer und die übliche Röhre in Keller oder Garage tragen die genannten Monate. Inverkehrbringen ist nicht Besitz. Ein Verbot, neue Ware in den Handel zu bringen, macht Ihren Vorrat nicht illegal und die kaputte Lampe nicht zu Restmüll.

Wertstoffhof, Handel und Lightcycle

Die verlässliche Stelle ist die kommunale Sammelstelle, meist der Wertstoffhof. Haushalte geben LED und Gasentladungslampen dort in der Regel kostenlos ab. Fragen Sie nach Lampen oder Elektrokleingeräten, nicht nach Altglas und nicht nach Bauschutt. Öffnungszeiten liegen oft am Vormittag. Prüfen Sie den Hof Ihrer Gemeinde, bevor Sie mit einer Röhre im Kofferraum anfahren.

Im Handel klappt die Rücknahme häufig, vor allem dort, wo Elektrogeräte auf größerer Fläche verkauft werden. Das Elektrogesetz verpflichtet große Verkaufsstellen, kleine Altgeräte zurückzunehmen, wenn keine Außenkante länger als 25 Zentimeter ist. Dafür müssen Sie nicht im selben Moment eine neue Lampe kaufen. Die Menge bleibt haushaltsüblich. Ein sehr kleiner Laden unter der Flächengrenze darf Sie zum Wertstoffhof schicken.

Online bestellte Lampen ändern die Stoffregel nicht. Ein großer Versandhändler kann zur Rücknahme verpflichtet sein und Ihnen trotzdem keinen sinnvollen Postweg für eine quecksilberhaltige Röhre bieten. Die Energiesparlampe geben Sie nicht bei der Paketshop-Theke ab. Lightcycle ist das Rücknahmesystem der Lampenbranche. Sammelbehälter stehen bei teilnehmenden Händlern und oft auf dem Wertstoffhof. Das System ist keine Erlaubnis, Quecksilberlampen zu verschicken.

Leuchte, Karton und Glascontainer

Die ganze Leuchte erzeugt denselben Irrtum in größer. Fassung, Kabel, Trafo oder ein altes Vorschaltgerät sind ein Elektrogerät. Eine kleine Tischleuchte kann unter die Rücknahme bis 25 Zentimeter fallen. Eine lange Wannenleuchte oder ein sperriger Deckenkörper ist oft größer. Dann nehmen der Wertstoffhof oder die Abgabe beim Kauf eines Ersatzgeräts die Leuchte an. Kürzen Sie nichts, indem Sie die Röhre abbrechen, und öffnen Sie das Vorschaltgerät nicht, um nur das Glas abzugeben.

Der Karton der neuen Lampe ist die Stelle, an der die gelbe Tonne berechtigt ist. Falten Sie ihn, entfernen Sie die Lampe, und geben Sie die Verpackung nach der örtlichen Regel zu Papier oder Leichtverpackung. Die alte Lampe folgt ihrer eigenen Gruppe. Der Glascontainer bleibt für alle drei Lampensorten falsch, auch für die Glühbirne, die sonst in den Restmüll darf. Metall, Kleber und Elektronik sind dort Störstoffe.

Bewahren Sie funktionierende Lampen auf, bis sie ausfallen. Ein Kellerregal mit heilen Spiralen ist kein illegaler Bestand wegen der Markttermine. Kaputte Stücke gehören in eine feste, beschriftete Kiste bis zum nächsten Hofftermin.

Häufige Fragen

Darf die LED in den Restmüll oder in den Glascontainer?
Weder noch. Eine LED-Lampe ist ein Elektrogerät, auch wenn sie kein Quecksilber enthält. Das Umweltbundesamt lässt Glüh- und Halogenlampen ohne Elektronik im Restmüll, LED und Gasentladungslampen nicht. Der Glascontainer nimmt Verpackungsglas an, keinen Schraubsockel mit Treiber. Die gelbe Tonne ist für die Verkaufsverpackung, nicht für die Lampe. Geben Sie die LED am Wertstoffhof oder im Handel ab. Eine durchsichtige Filamentbirne ändert diese Zuordnung nicht.
Enthält eine LED Quecksilber?
Eine gewöhnliche LED für den Haushalt enthält kein Quecksilber. Das Licht entsteht im Halbleiter, nicht in einer Gasfüllung. Quecksilber steckt in Energiesparlampen und in Leuchtstoffröhren. Trotzdem wandert die LED nicht in den Restmüll: Der Treiber im Sockel macht sie zum Elektrogerät. Können Sie eine Lampe nicht zuordnen, behandeln Sie sie wie eine quecksilberhaltige Lampe und geben Sie sie beim Elektroschrott ab. In den Glascontainer gehört sie in keinem der beiden Fälle.
Warum liegen LED und Leuchtstofflampen im selben Sammelbehälter?
Damit niemand eine quecksilberhaltige Lampe mit einer LED verwechselt und in den Restmüll wirft. Schraubsockel, Röhrenform und kompakte Bauarten ähneln sich von außen. Eine gemeinsame Sammlung am Wertstoffhof, im Handel oder über Lightcycle senkt dieses Risiko. Dass beide Typen im selben Behälter liegen, heißt nicht, dass die LED Quecksilber enthält. Für Sie endet die Aufgabe mit der richtigen Abgabe. Die spätere Trennung im Werk müssen Sie nicht selbst vornehmen.
Wohin mit der klassischen Glühbirne?
Die klassische Glühbirne und eine Halogenlampe ohne eingebaute Elektronik gehören nach Auskunft des Umweltbundesamts in den Restmüll. Sie sind kein Elektroschrott wie Lampen mit Treiber oder Gasfüllung. In den Glascontainer gehören sie trotzdem nicht, weil Metallsockel und Lampenglas das Verpackungsglas stören. Die gelbe Tonne nimmt die Verpackung der neuen Lampe, nicht die Birne. Sind Sie unsicher, ob Elektronik im Sockel steckt, nehmen Sie die Lampe mit zum Elektroschrott.
Darf ich eine Energiesparlampe per Post zurückschicken?
Nein. Quecksilberhaltige Lampen gehören nicht in die Post, auch nicht gut gepolstert und auch nicht, wenn die Röhre schon gesprungen ist. Im Sortierzentrum kann das Glas brechen. Lüften Sie den Raum, bleiben Sie etwa eine Viertelstunde draußen, saugen Sie nicht und kehren Sie nicht trocken. Scherben mit Pappe und feuchtem Papier aufnehmen, luftdicht verschließen und zum Wertstoffhof bringen. Eine gesprungene LED ist kein Quecksilberfall, geht aber ebenfalls zum Elektroschrott.
Nimmt der Baumarkt die Lampe zurück?
Oft ja, vor allem große Märkte mit Elektroabteilung. Für kleine Altgeräte bis 25 Zentimeter Außenmaß besteht bei großen Verkaufsstellen eine Rücknahmepflicht, ohne dass Sie im selben Moment eine neue Lampe kaufen. Die Menge bleibt haushaltsüblich. Ein sehr kleiner Laden unter der Flächengrenze darf Sie an den Wertstoffhof verweisen. Fragen Sie nach der Lampensammlung oder nach Lightcycle, nicht nach dem Altglas. Zerbrochene Energiesparlampen geben Sie persönlich ab, nicht als Paket an der Markt-Annahme.
Was gilt für die ganze Leuchte, nicht nur für die Birne?
Die komplette Leuchte mit Fassung, Kabel, Trafo oder Vorschaltgerät ist ein Elektrogerät und kein Restmüll. Eine kleine Tischleuchte kann unter die Rücknahme kleiner Geräte fallen. Eine lange Wannenleuchte ist oft zu groß dafür; dann helfen der Wertstoffhof oder die Abgabe beim Kauf eines Ersatzgeräts. Brechen Sie Röhren nicht ab, um die Leuchte kürzer zu machen, und öffnen Sie alte Vorschaltgeräte nicht. Den Glaskörper geben Sie nicht in den Glascontainer, solange Sockel oder Elektronik daran hängen.
Sind die Termine von 2023 ein Entsorgungsverbot für den Keller?
Nein. Die Termine aus der delegierten Richtlinie (EU) 2022/276 betreffen das Inverkehrbringen. Viele quecksilberhaltige Kompaktleuchtstofflampen durften ab dem 24. beziehungsweise 25. Februar 2023 nicht mehr neu in den Markt, gängige T5- und T8-Röhren folgten im August 2023. Lagerware durfte noch abverkauft werden. Was bei Ihnen hängt oder im Keller liegt, dürfen Sie weiter nutzen, bis es ausfällt. Danach ist die Abgabe als Elektroschrott fällig, nicht der Restmüll und nicht die Post.
Daniel R.
ElektronikUnterhaltungstechnik

Als Technik- und Gaming-Enthusiast betreut er Vergleiche zu Elektronik, Gadgets und Unterhaltungstechnik – getestet am Alltagsnutzen.

15 Artikel verfasst
Aktualisiert: Oktober 2026

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