Aufstehhilfe-Bett Krankenkasse – Kostenübernahme & Antrag

Aktualisiert: Februar 2026

Die Kostenübernahme für einen Aufstehhilfe-Bett durch die Krankenkasse ist für viele Senioren und Pflegebedürftige eine wichtige Frage. Ein guter Aufstehhilfe-Bett kann mehrere hundert Euro kosten, und nicht jeder kann sich diese Ausgabe leisten. Glücklicherweise übernehmen die meisten Krankenkassen die Kosten für einen Aufstehhilfe-Bett, wenn eine entsprechende medizinische Indikation vorliegt. Allerdings gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, und das Antragsverfahren kann kompliziert sein. Viele Menschen wissen nicht, dass sie Anspruch auf Kostenübernahme haben, oder sie scheuen sich vor dem Antragsverfahren, weil sie es für zu kompliziert halten. Dabei ist die Kostenübernahme durch die Krankenkasse oft einfacher als gedacht, besonders wenn man die richtigen Schritte befolgt. Die wichtigsten Voraussetzungen sind eine medizinische Notwendigkeit, die vom Arzt dokumentiert wird, und ein entsprechender Pflegegrad oder eine entsprechende Behinderung. In unserem Aufstehhilfe-Bett Vergleich findest du eine Übersicht über die besten Modelle, einschließlich solcher, die von der Krankenkasse übernommen werden. Diese Anleitung erklärt, wie man einen Antrag auf Kostenübernahme stellt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

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Voraussetzungen für Kostenübernahme

Die Kostenübernahme für einen Aufstehhilfe-Bett durch die Krankenkasse hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die wichtigsten Voraussetzungen sind eine medizinische Notwendigkeit, die vom Arzt dokumentiert wird, und ein entsprechender Pflegegrad oder eine entsprechende Behinderung. Die Krankenkasse prüft dabei, ob der Aufstehhilfe-Bett zur Erhaltung der Selbstständigkeit beiträgt oder die Pflegebedürftigkeit reduziert. Die medizinische Notwendigkeit muss vom Arzt dokumentiert werden. Der Arzt muss begründen, warum der Aufstehhilfe-Bett notwendig ist, zum Beispiel aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, Gleichgewichtsproblemen oder Rückenproblemen. Eine detaillierte Begründung erhöht die Chancen auf eine Kostenübernahme erheblich.

Pflegegrad und Kostenübernahme

Der Pflegegrad spielt eine wichtige Rolle bei der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Menschen mit Pflegegrad 1-5 haben in der Regel bessere Chancen auf eine Kostenübernahme, besonders wenn der Aufstehhilfe-Bett zur Erhaltung der Selbstständigkeit beiträgt. Die Krankenkasse prüft dabei, ob der Aufstehhilfe die Pflegebedürftigkeit reduziert oder die Selbstständigkeit erhöht. Menschen ohne Pflegegrad können ebenfalls Anspruch auf Kostenübernahme haben, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit vorliegt. In diesem Fall muss der Arzt die Notwendigkeit besonders detailliert begründen.

Medizinische Notwendigkeit dokumentieren

Die medizinische Notwendigkeit muss vom Arzt dokumentiert werden. Der Arzt muss begründen, warum der Aufstehhilfe-Bett notwendig ist, zum Beispiel aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, Gleichgewichtsproblemen oder Rückenproblemen. Eine detaillierte Begründung erhöht die Chancen auf eine Kostenübernahme erheblich. Der Arzt sollte dabei folgende Punkte dokumentieren: die Art der Mobilitätseinschränkung, die Auswirkungen auf den Alltag, warum ein Aufstehhilfe-Bett notwendig ist und welche Art von Aufstehhilfe benötigt wird (Unterfederungsmontage, Seitengriff-Montage, etc.).

Antragsverfahren Schritt für Schritt

Das Antragsverfahren für die Kostenübernahme eines Aufstehhilfe-Bett durch die Krankenkasse kann kompliziert sein, aber wenn man die richtigen Schritte befolgt, ist es durchaus machbar. Der erste Schritt ist die Konsultation eines Arztes, der die medizinische Notwendigkeit dokumentiert. Dann muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden, der zusammen mit dem ärztlichen Attest eingereicht wird. Die Krankenkasse prüft dann den Antrag und entscheidet, ob die Kosten übernommen werden. In einigen Fällen kann auch eine Zuzahlung erforderlich sein, die je nach Modell und Krankenkasse variiert. Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann man Widerspruch einlegen.

Schritt 1: Arztbesuch und Attest

Der erste Schritt ist die Konsultation eines Arztes, der die medizinische Notwendigkeit dokumentiert. Der Arzt sollte dabei folgende Punkte dokumentieren: die Art der Mobilitätseinschränkung, die Auswirkungen auf den Alltag, warum ein Aufstehhilfe-Bett notwendig ist und welche Art von Aufstehhilfe benötigt wird. Das ärztliche Attest sollte so detailliert wie möglich sein, da eine detaillierte Begründung die Chancen auf eine Kostenübernahme erheblich erhöht.

Schritt 2: Antrag bei der Krankenkasse stellen

Nachdem das ärztliche Attest vorliegt, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden, je nach Krankenkasse. Wichtig ist, dass der Antrag zusammen mit dem ärztlichen Attest eingereicht wird. Der Antrag sollte folgende Informationen enthalten: persönliche Daten des Antragstellers, Art des beantragten Hilfsmittels, Begründung der Notwendigkeit und das ärztliche Attest.

Schritt 3: Prüfung durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse prüft dann den Antrag und entscheidet, ob die Kosten übernommen werden. Die Prüfung kann einige Wochen dauern, je nach Krankenkasse. In einigen Fällen kann auch eine Zuzahlung erforderlich sein, die je nach Modell und Krankenkasse variiert. Wenn der Antrag genehmigt wird, erhält man eine Kostenübernahmeerklärung, mit der man den Aufstehhilfe-Bett bestellen kann. Die Kosten werden dann direkt von der Krankenkasse übernommen, oder man erhält eine Erstattung nach dem Kauf.

Zuzahlung und Befreiung

Als Versicherter zahlt man in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro. Unter bestimmten Umständen kann man sich von dieser Zuzahlung befreien lassen, etwa wenn die Belastungsgrenze erreicht ist oder wenn man Anspruch auf Sozialhilfe hat. Die Zuzahlung ist gesetzlich geregelt und beträgt maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Wenn man mehrere Hilfsmittel benötigt, kann die Zuzahlung höher sein, aber es gibt eine Belastungsgrenze, die bei 2 Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens liegt. Bei chronisch Kranken liegt die Belastungsgrenze bei 1 Prozent.

Fazit: Kostenübernahme beantragen

Die Kostenübernahme für einen Aufstehhilfe-Bett durch die Krankenkasse ist möglich, wenn die medizinische Notwendigkeit vom Arzt dokumentiert wird. Ein Pflegegrad erleichtert den Antrag, ist aber nicht zwingend erforderlich. Die Zuzahlung beträgt maximal 10 Euro. Wenn du weitere Modelle vergleichen möchtest, findest du im Aufstehhilfe-Bett Vergleich eine Übersicht über die besten Aufstehhilfen für das Bett.

Häufige Fragen

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einen Aufstehhilfe-Bett?
Ja, die Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen medizinisch notwendigen Aufstehhilfe-Bett, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die wichtigste Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung. Üblicherweise wird auch ein Pflegegrad vorausgesetzt. Als Versicherter zahlt man in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro.
Wie stelle ich einen Antrag?
Der erste Schritt ist die Konsultation eines Arztes, der die medizinische Notwendigkeit dokumentiert. Nachdem das ärztliche Attest vorliegt, muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden. Der Antrag kann schriftlich oder online gestellt werden, je nach Krankenkasse. Wichtig ist, dass der Antrag zusammen mit dem ärztlichen Attest eingereicht wird.
Brauche ich einen Pflegegrad?
Ein Pflegegrad ist nicht zwingend erforderlich, aber er erleichtert die Kostenübernahme erheblich. Menschen mit Pflegegrad 1-5 haben in der Regel bessere Chancen auf eine Kostenübernahme, besonders wenn der Aufstehhilfe-Bett zur Erhaltung der Selbstständigkeit beiträgt. Menschen ohne Pflegegrad können ebenfalls Anspruch auf Kostenübernahme haben, wenn eine entsprechende medizinische Notwendigkeit vorliegt.
Wie hoch ist die Zuzahlung?
Als Versicherter zahlt man in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 Euro. Unter bestimmten Umständen kann man sich von dieser Zuzahlung befreien lassen, etwa wenn die Belastungsgrenze erreicht ist oder wenn man Anspruch auf Sozialhilfe hat.
Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Wenn der Antrag abgelehnt wird, kann man Widerspruch einlegen. Der Widerspruch sollte begründet werden und die medizinische Notwendigkeit noch einmal darlegen. In vielen Fällen hilft auch ein Gespräch mit der Krankenkasse, um die Ablehnung zu klären. Man sollte nicht aufgeben, wenn man der Meinung ist, dass ein Anspruch besteht.
Welche Modelle werden von der Krankenkasse übernommen?
Die Krankenkasse übernimmt in der Regel Standard-Modelle, die im GKV-Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Die meisten Kassen arbeiten mit Vertragspartnern (Sanitätshäusern) zusammen, die die Versorgung übernehmen. Man bekommt dann meist ein Standardmodell, das den Anforderungen entspricht.
Gibt es Unterschiede zwischen den Krankenkassen?
Die Unterschiede zwischen den Krankenkassen sind meist gering, aber es gibt einige Besonderheiten. Manche Kassen arbeiten mit bestimmten Sanitätshäusern zusammen, andere haben eigene Vertragspartner. Die Abwicklung kann je nach Kasse unterschiedlich sein, daher sollte man sich vorab informieren.
Wie lange dauert die Prüfung?
Die Prüfung durch die Krankenkasse kann einige Wochen dauern, je nach Krankenkasse. In der Regel sollte man innerhalb von 2-4 Wochen eine Antwort erhalten. Wenn die Prüfung länger dauert, kann man bei der Krankenkasse nachfragen.

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