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Fahrradanhänger oder Fahrradträger: Rad, Auto oder Kugel

VergleichOktober 20266 Min. Lesezeit
Fahrradanhänger an einem Rad neben einem Kombi mit zwei Rädern auf dem Kupplungsträger

Fahrradanhänger oder Fahrradträger: höchstens zwei Kinder bis sieben Jahre, Licht ab 60 cm, Tempo 80 nur fürs Auto-Gespann. Die Kugel trägt die Räder.

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Samstagvormittag, der Kombi steht mit der Kugel in der Einfahrt, zwei Räder lehnen an der Wand, das Kind will mit und der Hund auch. Fahrradanhänger oder Fahrradträger ist dann ein Satz, unter dem drei Einkäufe liegen: Wagen am Rad, Räder auf dem Auto, zugelassenes Gespann hinter dem Pkw. Wer die drei vermischt, bestellt die falsche Bauart.

Kurz gesagt

Der Fahrradanhänger hängt am Rad: höchstens zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, in einem dafür eingerichteten Wagen, gezogen von einer Person ab 16 Jahren. Der Kupplungsträger ist Ladung am Auto. Tempo 80, die Tempo-100-Plakette und ein eigenes Kennzeichen gehören zum Pkw-Anhänger.

Drei Dinge, die gleich klingen

Im Gespräch heißt vieles Anhänger, sobald hinten etwas rollt. Fachlich sind es drei Geräte. Der Fahrradanhänger ist ein Wagen an der Deichsel eines Fahrrads oder eines Pedelecs bis 25 km/h. Der Kupplungsträger sitzt auf der Kugel des Autos und nimmt die Räder als Ladung auf. Der Pkw-Anhänger ist ein zugelassenes Fahrzeug, das dieselbe Kugel zieht.

Der Fehlgriff passiert im Shopfilter. Sie tippen Lastenanhänger und landen bei einer Box mit Deichsel und einer Zuladung um 40 kg, obwohl der Umzug die Achse hinter dem Kombi braucht. Oder Sie vergleichen Schienen für zwei Räder, obwohl mittwochs das Kind zur Kita soll und das Auto dafür stehen bleibt. Fahrrad am Auto oder Anhänger am Rad sind zwei Wege, und nur einer passt zur Strecke.

Die Vergleichsseite Lastenanhänger in diesem Hub sammelt Wagen, die am Fahrrad hängen. Die Seite EUFAB-Fahrradträger sammelt Träger für die Kugel. Den zugelassenen Autoanhänger führen diese Tabellen nicht. Die Grenze ist die Frage, wer zieht.

Die Kupplung am Fahrrad, in die die Deichsel einrastet, ist ein anderes Bauteil als die Kugel unter der Stoßstange. Beide heißen im Alltag Kupplung. An der Achse des Rads entscheidet die Freigabe des Rahmenherstellers, an der Kugel die Stützlast des Autos.

Anhänger hinter dem Fahrrad

Ein Fahrrad hat nach § 63a Absatz 1 StVZO mindestens zwei Räder und fährt mit Muskelkraft über Pedale oder Handkurbeln. Als Fahrrad gilt nach Absatz 2 auch ein Rad mit elektrischer Trethilfe von höchstens 0,25 kW Nenndauerleistung, deren Unterstützung bei 25 km/h endet oder sobald Sie aufhören zu treten. Eine Schiebehilfe bis 6 km/h bleibt darin. Ein S-Pedelec mit Unterstützung über 25 km/h fällt heraus.

§ 61a StVZO setzt dieselbe Kante an den Anhänger. Hinter einem Fahrrad mit Hilfsmotor gelten die Vorschriften für Fahrradanhänger, solange die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht überschreitet. Darüber gelten die Vorschriften für Anhänger hinter Kleinkrafträdern. Die Freigabe steht in der Anleitung des Rads. Fehlt sie, bleibt der Wagen unten. Liegt das Systemgewicht unter dem Titelwert, gilt die engere Angabe.

Kinder regelt § 21 Absatz 3 StVO. Hinter Fahrrädern dürfen in Anhängern, die zur Beförderung von Kindern eingerichtet sind, bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitfahren. Die ziehende Person ist mindestens 16 Jahre alt. Für ein behindertes Kind gilt die Altersgrenze nicht. Ein Spanngurt über einer Kiste wird nicht zum Sitz. Die Modelle auf der Seite Fahrradanhänger sind die Transportseite für Kisten; wer ein Kind mitnimmt, sucht den eingerichteten Wagen.

Licht ab 60 Zentimetern

§ 67a StVZO hängt das Licht an die Breite und an die verdeckte Leuchte des Rads. Ab mehr als 600 mm, also 60 cm, gehören nach vorn zwei weiße Rückstrahler, höchstens 200 mm von der Außenkante. Hinten links ist eine rote Schlussleuchte Pflicht, wenn der Anhänger breiter als 600 mm ist oder mehr als 50 Prozent der leuchtenden Fläche der Fahrrad-Schlussleuchte verdeckt. Zwei rote Rückstrahler der Kategorie Z sitzen hinten, wieder höchstens 200 mm von der Außenkante.

Ab mehr als 1000 mm Breite kommt nach vorn links eine Leuchte für weißes Licht dazu. Messen Sie mit Plane und Ausstellbügel, nicht am nackten Rahmen. 59 cm ohne Plane und 71 cm mit Bügel sind zwei Pflichten. Ein Kfz-Kennzeichen sieht § 67a nicht vor. Der dreieckige Rückstrahler eines Autoanhängers ersetzt die Kategorie Z nicht.

Kupplungsträger am Auto

Der Kupplungsträger ist eine Ladeeinrichtung am Pkw. Die Räder stehen in Schienen auf der Kugel, das Auto trägt sie als Ladung. Eine Zulassung als zweites Fahrzeug fehlt. Wer Tempo 80 aus dem Anhänger-Recht auf die Schienen überträgt, wendet die falsche Vorschrift an.

§ 22 Absatz 1 StVO verlangt, dass Ladung und Ladeeinrichtungen bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen. Ein offener Schnellverschluss oder ein Rad ohne Halter am Rahmen lässt diese Sicherung offen. Sie ist vor der Abfahrt fertig.

§ 3 Absatz 3 StVO setzt für Personenkraftwagen mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h. Eine Tempo-100-Zulassung ist eine gesonderte Erlaubnis für bestimmte Gespanne und gilt nicht für den Träger. Liegt in der Anleitung des Trägers eine niedrigere Geschwindigkeit, bleibt die Anleitung die Grenze des Geräts.

Am EUFAB POKER-F, Modell 12010LAS, nennt das Listing zwei Fahrräder, eine E-Bike-Eignung, 60 kg Nutzlast und 19,4 kg Artikelgewicht. Reifen bis 2,2 Zoll und Rahmenrohre bis 8,5 cm sind die Passform. Ein Beispiel: 28 kg und 24 kg sind 52 kg auf der Schiene und bleiben unter 60 kg. Mit dem Artikelgewicht liegen 71,4 kg an der Kugel. Nennt das Schild am Auto weniger, ist die Stützlast vorher voll. Der Akku zählt mit, solange er im Rad bleibt.

Lastenanhänger am Auto

Der Lastenanhänger am Auto ist ein eigenes Fahrzeug. Er hat eine Achse, eine Zulassung und ein Kennzeichen, und die Kugel zieht ihn. § 3 Absatz 3 StVO nennt für den Personenkraftwagen mit diesem Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h. Eine Tempo-100-Zulassung hängt an Auflagen für genau dieses Gespann. Der Fahrradträger auf der Kugel erfüllt diese Auflagen nicht.

Personen gehören nicht auf die Ladefläche. § 21 Absatz 2 StVO verbietet die Mitnahme auf der Ladefläche oder in Laderäumen von Anhängern. Ein Kind im Autoanhänger ersetzt keinen Kinderfahrradanhänger. Es sitzt im Pkw mit der passenden Rückhalteeinrichtung oder in einem Fahrradanhänger, der für Kinder eingerichtet ist.

Eine Zuladung von 40 kg an der Fahrradkupplung bewegt keinen Umzug. Umgekehrt ist der zugelassene Pkw-Anhänger für den Kita-Weg das schwerere Werkzeug: Zulassung, Kennzeichen, 80 km/h und eine Deichsel, die an kein Kinderfahrrad passt. Zwei Räder ein paar Mal im Jahr trägt der Kupplungsträger. Der zugelassene Anhänger lohnt, wenn die Ladung Schienen und Kofferraum zusammen sprengt.

Einrad, Hund und die passende Seite

Der Einrad-Anhänger bleibt ein Fahrradanhänger mit einem Rad in der Spur. Im Stand kippt er ohne Ständer, sobald die Deichsel los ist. Der zweispurige Wagen steht von allein. DIN EN 15918 beschreibt zweispurige Anhänger und lässt den einrädrigen außen vor. Es gilt die engere Zahl aus Anleitung und Freigabe des Rads. Auf der Seite Einrad-Anhänger liegen diese Wagen.

Der Hundeanhänger am Fahrrad folgt derselben Lichtregel und einer anderen Kabine. Sieben Jahre und zwei Kinder bleiben die Kindergrenze aus § 21 Absatz 3 StVO. Licht und Breite richten sich nach § 67a. Das Zugrad muss den Betrieb freigeben. Am Pedelec bis 25 km/h trägt § 61a den Fahrradfall, am S-Pedelec nicht. Auf der Seite Hundeanhänger prüfen Sie Kabine und Kupplung, bevor der Hund einsteigt.

Räder, die am Auto ankommen sollen, vergleichen Sie beim Kupplungsträger. Kisten am Rad stehen beim Fahrradanhänger und beim Lastenanhänger am Rad. Der zugelassene Wagen hinter dem Pkw liegt außerhalb dieser Tabellen, mit eigenem Kennzeichen und mit 80 km/h außerorts. Stützlast und ein verdecktes Autokennzeichen klären Sie am Träger, Deichsel und Breite am Wagen hinter dem Rad.

Häufige Fragen

Braucht ein Fahrradanhänger ein Kennzeichen?
Ein Fahrradanhänger braucht kein Kfz-Kennzeichen. Sichtbar wird er über § 67a StVZO: ab mehr als 600 mm Breite zwei weiße Rückstrahler vorn und hinten links eine rote Schlussleuchte. Hinten sitzen zwei rote Rückstrahler der Kategorie Z. Verdeckt der Kupplungsträger das Schild des Autos, wiederholen Sie das Kennzeichen des Pkw.
Darf ein Pedelec einen Anhänger ziehen?
Ein Pedelec mit höchstens 0,25 kW, dessen Unterstützung bei 25 km/h oder beim Ende des Tretens abbricht, gilt nach § 63a Absatz 2 StVZO als Fahrrad. § 61a behandelt den Anhänger wie einen Fahrradanhänger, solange 25 km/h nicht überschritten werden. Die Freigabe steht in der Anleitung des Rads. Fehlt sie, hängt der Wagen nicht an dieser Achse.
Dürfen Kinder in den Anhänger?
§ 21 Absatz 3 StVO erlaubt hinter einem Fahrrad bis zu zwei Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr, nur in einem Anhänger, der zur Beförderung von Kindern eingerichtet ist. Die ziehende Person ist mindestens 16 Jahre alt. Auf der Ladefläche eines Pkw-Anhängers dürfen Personen nach § 21 Absatz 2 grundsätzlich nicht mitfahren.
Ist ein Kupplungsträger ein Anhänger mit Tempo 80?
Der Kupplungsträger ist Ladung am Auto. § 3 Absatz 3 StVO setzt für Pkw mit Anhänger außerhalb geschlossener Ortschaften 80 km/h. Diese Grenze hängt am Gespann, nicht an Schienen auf der Kugel. Eine Tempo-100-Zulassung gilt für bestimmte Pkw-Gespanne und nicht für den Träger. § 22 StVO bleibt: Die Räder müssen bei Vollbremsung auf dem Träger bleiben.
Wann ist ein Lastenanhänger am Auto die andere Kategorie?
Hat der Wagen eine eigene Achse hinter dem Pkw, eine Zulassung und ein Kennzeichen, ist er ein Pkw-Anhänger. Außerorts gilt dann 80 km/h nach § 3 StVO. Die Vergleichsseite Lastenanhänger in diesem Hub sammelt Wagen am Fahrrad, mit Licht nach § 67a und ohne Kfz-Kennzeichen. 40 kg an einer Fahrraddeichsel bewegen keinen Umzug.
Was ist ein Einrad-Anhänger?
Ein Einrad-Anhänger rollt auf einem Rad in der Spur des Fahrrads. Im Stand kippt er ohne Ständer, sobald die Deichsel los ist. DIN EN 15918 gilt für zweispurige Anhänger und erfasst den Einradwagen nicht. Es gilt die engere Zahl aus Anleitung und Freigabe des Rads. Ein Kind sitzt nur in einem dafür eingerichteten Anhänger.
Zieht ein S-Pedelec denselben Anhänger?
Ein S-Pedelec unterstützt über 25 km/h und gilt nach § 63a Absatz 2 StVZO nicht als Fahrrad. § 61a wendet dann die Vorschriften für Anhänger hinter Kleinkrafträdern an. Die Kinderregel in § 21 Absatz 3 hängt am Wort Fahrrad. Was das Kleinkraftrad ziehen darf, steht in Zulassung und Herstellerfreigabe.
Wo bleibt der Hund?
Der Hund fährt in einem Hundeanhänger am Fahrrad. Die Grenze von sieben Jahren und von zwei Kindern bleibt bei den Kindern. Licht richtet sich nach § 67a StVZO, das Zugrad muss den Anhänger freigeben. Am Pedelec bis 25 km/h gilt der Fahrradfall, am S-Pedelec nicht. Die Ladefläche eines Pkw-Anhängers ersetzt die Kabine am Rad nicht.
Heinrich W.
Freizeit & SportOutdoor

Mit langjähriger Praxis zu Garten, Outdoor und Freizeitprodukten betreut er Vergleiche zu Freizeit, Sport und Nutzung im Freien.

10 Artikel verfasst
Aktualisiert: Oktober 2026

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