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Motorradreifen Freigabe ABE: erst die Papiere

Aktualisiert: Oktober 2026

Im Handschuhfach liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, und im Regal steht ein Motorradreifen 130/70-17, obwohl der Schein eine andere Zeile nennt. Seit dem 1. Januar 2025 trägt so ein Zettel an ABE-Motorrädern eine abweichende Dimension nicht mehr. Motorradreifen Freigabe ABE heißt deshalb: erst die Genehmigungsart lesen, dann das eingetragene Maß, und erst danach einen Mantel aus dem [Vergleich Motorradreifen 130/70 R17](/hub/motorrad-zubehoer/motorradreifen-130-70-r17) nehmen. Das Baujahr allein entscheidet das nicht. Die Zeichen auf der Flanke, Index und TL, erklärt die [Kaufberatung](/hub/motorrad-zubehoer/motorradreifen-130-70-r17/sub/motorradreifen-130-70-r17-kaufberatung), sobald das Maß überhaupt stimmt.

Im Handschuhfach liegt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, und im Regal steht ein Motorradreifen 130/70-17, obwohl der Schein eine andere Zeile nennt. Seit dem 1.

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Inhalt

ABE oder EU-Typ, nicht das Baujahr raten

Zwei Wege laufen nebeneinander, und sie hängen an den Papieren. Bei einer EU-Typgenehmigung darf ein anderer Hersteller auf dieselbe Dimension, wenn das Motorrad in den reifenrelevanten Teilen original ist. Das IFZ ordnet die EU-Betriebserlaubnis zeitlich um die Mitte 1999 ein und hält fest, dass die EU-Vorschriften keine Fabrikatsbindung enthalten. Die Freigängigkeit gilt für die genehmigte Größe. Eine ABE hatte diese Prüfung so nicht. Steht in Ihrem Schein trotzdem eine Marke fest, entscheidet das Dokument. Diese Seite beschreibt nicht, wie man eine Fabrikatsbindung austrägt. Gleicher Nenner, anderer Hersteller, EU-Typ: Sie tragen den Wechsel nicht extra ein, solange Dimension und Bauart bleiben und die reifenrelevanten Teile original sind. Ein Pilot Street statt eines anderen Straßenprofils in exakt 130/70-17 mit dem geforderten Index ist so ein Fall, kein Freibrief für ein anderes Maß. Geänderte Größe oder geänderte Bauart kann die Betriebserlaubnis erlöschen lassen und braucht eine Begutachtung. Radial statt Diagonal ist dabei nicht nur ein anderer Hersteller. Das ist eine andere Bauart, auch wenn Lastindex 62 und die Breite 130 gleich bleiben.

Was am 1. Januar 2025 entfallen ist

An Motorrädern mit ABE sind seit dem 1. Januar 2025 abweichende Reifen- und Profiltypen unzulässig, auch wenn Last- und Geschwindigkeitsindex in der Serie bleiben. Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die solche Abweichungen für Reifen mit DOT bis einschließlich 2019 abdeckten, verlieren die Gültigkeit. Das ist das Ende eines alten Freigabewegs, nicht ein Fahrverbot für jedes Gummi mit alter Produktionswoche. Ob Ihr montierter Reifen rissig oder hart ist, lesen Sie auf Profiltiefe und DOT. Die Wochenzahl auf der Flanke und die Bescheinigung im Handschuhfach sind zwei verschiedene Fragen. Eine neue Unbedenklichkeitsbescheinigung repariert die abweichende Dimension an der ABE-Maschine nicht, nur weil der Reifen frisch ist. Kosten einer Einzelabnahme stehen hier nicht als Spanne, weil die belegten Quellen keine belastbare Gebühr für diesen Fall nennen. Wer die genehmigte Größe bereits fährt und nur die Marke wechselt, ist im EU-Fall auf der anderen Seite dieser Regel und landet danach bei der Profilwahl auf Welches Straßenprofil.

130/70 ist nicht 130/80

Die Honda-Unbedenklichkeitsbescheinigung zur CB 500 PC32 listet hinten Kombinationen in 130/80-17, unter anderem den BT 45 mit 65H, nicht 130/70-17. Die Paarungen sind an ECE R75 oder 97/24/EG gebunden, ab Produktionsdatum 10/98. Das PDF ist eine alte Herstellerbescheinigung und kein aktueller Freibrief, 130/70-17 auf diese Maschine zu legen. Ein Eintragungsablauf für die CB 500 steht auf dieser Seite nicht. Dieselbe Schärfe gilt für Maschinen, die nie in dieser Breite freigegeben waren. Die Yamaha XJ6 fährt hinten 160/60 ZR17. Ein 17-Zoll-Hinterrad macht daraus kein 130/70-17. 130/70-17 passt nicht auf jede 17-Zoll-Maschine, auch nicht, wenn Lastindex 62 und ein hohes Sternebild im Listing stehen. Liegt Ihre Eintragung schon auf 130/70-17, ist das Beispiel nur die Gegenprobe, kein Hindernis.

Wann die Seite an die Kaufberatung zurückgibt

Stimmt die Genehmigungsart und steht 130/70-17 mit der passenden Bauart im Schein, lesen Index, TL oder TT und ein Bauartkonflikt woanders. Diese Seite bleibt bei den Papieren. Ein sauber sitzender Wulst auf der falschen Größe ändert die Betriebserlaubnis nicht. Wenn Maß und Zeichen stimmen, wählen Sie den Einsatz auf der Profilseite und nicht noch eine zweite Bescheinigung aus der Schublade.

Häufige Fragen

Reicht die Unbedenklichkeitsbescheinigung 2025 noch?
An ABE-Motorrädern nicht mehr für eine abweichende Dimension oder einen abweichenden Profiltyp, auch wenn die Indizes in der Serie bleiben. Das gilt seit dem 1. Januar 2025. Bescheinigungen, die Abweichungen nur bis DOT 2019 abdeckten, sind auf diesem Weg erloschen. Ein EU-Typ mit gleicher Dimension und originalen reifenrelevanten Teilen folgt der anderen Regel und braucht für den reinen Markenwechsel keine solche Bescheinigung.
Betrifft das nur Reifen mit DOT bis 2019 oder auch das Motorrad?
Es betrifft den alten Freigabeweg an ABE-Maschinen, nicht ein allgemeines Verbot alter Gummimischungen. DOT bis einschließlich 2019 ist die Grenze der ausgelaufenen Bescheinigungen für abweichende Typen. Ob der Reifen an sich noch fahrbar ist, entscheiden Profil, Risse und Verhärtung auf der anderen Seite. Ein acht Jahre alter Reifen auf der richtigen Dimension ist damit nicht automatisch unzulässig, und ein neuer Reifen auf der falschen Dimension wird nicht zulässig.
Darf ich bei EU-Typ die Marke wechseln, wenn 130/70-17 gleich bleibt?
Ja, wenn die Dimension einschließlich der Bauart stimmt und das Fahrzeug in den reifenrelevanten Teilen original ist. Die EU-Vorschriften enthalten nach dem IFZ keine Fabrikatsbindung. Ein anderer Straßenreifen derselben Größe ist dann kein Eintragungsfall. Sobald Breite, Querschnitt, Zoll oder Bauart abweichen, kann die Betriebserlaubnis erlöschen und eine Begutachtung nötig werden.
Was ist, wenn der Schein eine Fabrikatsbindung enthält?
Dann entscheidet die Zeile im Dokument, nicht der Satz, dass EU-Regeln keine Fabrikatsbindung kennen. Das Baujahr allein hebt die Zeile nicht auf. Wie eine Bindung ausgetragen wird, beschreibt diese Seite nicht. Bis die Papiere die Marke freigeben, bleibt der eingetragene Hersteller die Referenz, auch wenn ein günstigeres Listing dieselbe Größe trägt.
Steht die CB 500 PC32 auf 130/70 oder auf 130/80?
Die Honda-Liste zur PC32 nennt hinten 130/80-17, unter anderem BT 45 mit 65H, paarweise und mit dem Hinweis auf ECE R75 oder 97/24/EG ab Produktionsdatum 10/98. 130/70-17 steht dort nicht. Das PDF ist eine alte Bescheinigung und seit 2025 kein Weg, an einer ABE-Maschine eine andere Dimension zu fahren. Wiki-Angaben zum Tacho ersetzen diese Liste nicht.
Kann die HU mit abweichender Dimension durchgehen, wenn der Reifen neu ist?
Ein neues Produktionsdatum repariert die falsche Dimension nicht. An ABE-Motorrädern sind abweichende Reifen- und Profiltypen seit 2025 unzulässig, auch bei passendem Index. Radial statt Diagonal ist dabei eine geänderte Bauart, kein bloßer Markenwechsel, und kann eine Begutachtung nötig machen. Stimmt das Maß, prüfen Sie danach Profil und Risse, nicht noch einmal die Bescheinigung von 2019.

Weiterführende Seiten

Quellenverzeichnis

Fachquellen aus dem Research-Digest; zuletzt abgerufen am 03.10.2026.

  1. Michelin: Motorrad-Reifengröße (abgerufen am 03.10.2026)
  2. Michelin: Geschwindigkeits- und Lastindex (abgerufen am 03.10.2026)
  3. ADAC: Kennzeichnung Motorradreifen (PDF) (abgerufen am 03.10.2026)
  4. Reifen24: Kennzeichnung Motorradreifen (abgerufen am 03.10.2026)
  5. ADAC: Motorradreifen (abgerufen am 03.10.2026)
  6. ADAC: Profiltiefe (abgerufen am 03.10.2026)
  7. TÜV SÜD: Neue Regeln für alte Reifen (abgerufen am 03.10.2026)
  8. Pirelli: Motorrad-FAQ (abgerufen am 03.10.2026)