Pflegehilfsmittel Budget planen – Kostenübersicht und Tipps

Pflegehilfsmittel Budget planen: 42 Euro Verbrauch, Zuzahlung technisch, Wohnumfeld bis 4.180 Euro. Bedarf ermitteln, Kosten im Griff behalten, Zuschüsse nutzen.
Inhaltsverzeichnis
Kurz gesagt
Pflegehilfsmittel Budget planen bedeutet: Bedarf ermitteln, Kostenübersicht erstellen, Zuschüsse prüfen. Die Pflegekasse zahlt monatlich bis zu 42 Euro für Verbrauchsmittel wie Handschuhe und Desinfektion. Technische Hilfsmittel wie Duschhocker oder WC-Aufstehhilfen kosten Sie maximal 25 Euro Zuzahlung pro Stück. Für Wohnumfeldverbesserungen gibt es bis zu 4.180 Euro Zuschuss. Eine Übersicht zu WC-Aufstehhilfen und anderen Hilfsmitteln hilft bei der Planung.
Wichtig: Die 42 Euro und der Entlastungsbetrag von 131 Euro sind getrennte Leistungen – sie kürzen sich nicht. Wer mehrere Hilfsmittel braucht, sollte zuerst den Bedarf listen und dann prüfen, was die Kasse übernimmt. Die Abrechnung für Verbrauchsmittel kann über Direktlieferung erfolgen, ohne dass Sie in Vorkasse gehen.
Kostenübersicht: Was kostet was
Pflegehilfsmittel lassen sich in drei Kategorien einteilen. Verbrauchsmittel: Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, Mundschutz. Dafür zahlt die Pflegekasse monatlich bis zu 42 Euro, seit Januar 2025. Technische Hilfsmittel: Duschhocker, Toilettenstuhl, Aufstehhilfen, Pflegebett. Hier übernimmt die Kranken- oder Pflegekasse die Kosten, Sie zahlen 10 Prozent Zuzahlung, maximal 25 Euro pro Hilfsmittel. Wohnumfeld: Badumbau, Rampen, Haltegriffe. Bis zu 4.180 Euro Zuschuss je Maßnahme, Antrag vor Baubeginn.
Verbrauch, technisch, Wohnumfeld
Die 42 Euro decken den typischen Monatsbedarf an Verbrauchsmitteln. Wer mehr braucht, zahlt die Differenz selbst. Technische Hilfsmittel werden oft leihweise gestellt – dann entfällt die Zuzahlung. Unter 18 Jahren ist die Zuzahlung für technische Hilfsmittel aufgehoben. Details zur Kostenübernahme durch die Krankenkasse finden Sie in unserem separaten Artikel. Günstige WC-Aufstehhilfen können die Zuzahlung senken, wenn Sie sich für ein preisgünstiges Modell entscheiden.
Die 42-Euro-Pauschale – was ist drin
In den 42 Euro sind typische Verbrauchsmittel enthalten: Einmalhandschuhe für die Pflege, Bettschutzeinlagen, Hände- und Flächendesinfektion, FFP2-Masken und Mundschutz, Schutzschürzen, Fingerlinge. Die Pauschale gilt für alle Pflegegrade 1 bis 5 in häuslicher Pflege. Sie müssen nicht jeden Cent abrechnen – die Kasse übernimmt pauschal bis 42 Euro.
Die Abrechnung erfolgt formlos mit Belegen oder über einen Anbieter mit Direktlieferung. Bei Direktlieferung bestellen Sie die Produkte beim Anbieter, der rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts aus der eigenen Tasche. Das spart Aufwand und vermeidet Vorkasse.
Zuzahlung und Zuschüsse bei technischen Hilfsmitteln
Bei technischen Pflegehilfsmitteln zahlen Sie 10 Prozent der Kosten, mindestens 5 und maximal 25 Euro pro Hilfsmittel. Ein Duschhocker für 80 Euro kostet Sie also 8 Euro, eine teurere Aufstehhilfe für 300 Euro die vollen 25 Euro. Wer chronisch krank ist oder mehr als 2 Prozent der Bruttoeinnahmen für Zuzahlungen aufwendet, kann sich befreien lassen.
Leihgeräte sind oft kostenfrei. Die Kasse stellt ein Pflegebett oder einen Rollstuhl leihweise – Sie zahlen nichts. Bei Neuanschaffung greift die Zuzahlung. Für Wohnumfeldverbesserungen gilt: Antrag vor Baubeginn stellen. Die 4.180 Euro pro Maßnahme können für Badumbau, Rampen oder Haltegriffe genutzt werden.
Budget planen – so behalten Sie die Kosten im Griff
Listen Sie zuerst, was Sie brauchen. Verbrauch: Wie viel Handschuhe, Bettschutz, Desinfektion pro Monat? Technisch: Welche Hilfsmittel fehlen? Duschhocker, Toilettenstuhl, Aufstehhilfe? Wohnumfeld: Sind Umbauten geplant? Dann schätzen Sie die Kosten. Vergleichen Sie mit dem, was die Kasse übernimmt. Die Differenz ist Ihr Eigenanteil.
Stellen Sie Anträge rechtzeitig. Für Verbrauchsmittel reicht oft ein formloser Antrag bei der Pflegekasse. Für technische Hilfsmittel brauchen Sie eine ärztliche Verordnung. Für Wohnumfeldverbesserungen muss der Antrag vor Baubeginn gestellt werden. Wer mehrere Hilfsmittel plant, sollte priorisieren – was ist am dringendsten?
Schritt 1: Bedarf ermitteln und Kostenübersicht erstellen
Schreiben Sie auf einen Zettel: Was brauche ich? Verbrauch pro Monat, technische Hilfsmittel, geplante Umbauten. Recherchieren Sie die Preise – im Sanitätshaus, online oder bei der Pflegekasse. Tragen Sie ein, was die Kasse übernimmt und was Sie selbst zahlen. Mit dieser Übersicht behalten Sie die Kosten im Griff. Wer unsicher ist, kann die Pflegeberatung nutzen – die Beratung ist kostenlos und hilft bei der Antragstellung.
So planen Sie Ihr Pflegehilfsmittel-Budget
Die Logik ist einfach: Bedarf ermitteln, Kostenübersicht erstellen, Zuschüsse prüfen. Wer diese drei Schritte beachtet, behält die Kosten im Griff. Die 42 Euro und der Entlastungsbetrag sind getrennt – nutzen Sie beide. Bei technischen Hilfsmitteln lohnt sich der Vergleich: Günstigere Modelle senken die Zuzahlung.
Wer frühzeitig plant, vermeidet Überraschungen. Die Pflegekasse berät zu Leistungen und Anträgen. Bei Ablehnung haben Sie einen Monat Zeit für Widerspruch. Dokumentieren Sie Ihre Ausgaben – das hilft bei der Befreiung von Zuzahlungen, wenn Sie die Grenze überschreiten. Mit einem klaren Budgetplan können Sie die Pflegehilfsmittel-Kosten gut im Griff behalten.
Häufige Fragen
Wie plane ich das Budget für Pflegehilfsmittel?
Was kostet die Pflegehilfsmittel-Pauschale von 42 Euro?
Was ist in den 42 Euro Pflegehilfsmittel enthalten?
Wie hoch ist die Zuzahlung bei technischen Pflegehilfsmitteln?
Kann ich 42 Euro und Entlastungsbetrag zusammen nutzen?
Was kostet ein Pflegebett oder Duschhocker?
Wo beantrage ich Zuschüsse für Pflegehilfsmittel?

Mit meinem Hintergrund in der Altenpflege schreibe ich Vergleiche zu Pflegehilfsmitteln, Mobilitätshilfen und Produkten für den Alltag im Alter. Mir ist wichtig, dass die Empfehlungen praxistauglich sind.


