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Winterreifen Roller: keine Pkw-Pflicht, aber eine Grenze bei Glätte

Aktualisiert: Oktober 2026

Sie fahren den Roller das ganze Jahr, der erste Reif auf der Brücke ist da, und aus dem Pkw-Artikel vom Oktober 2024 bleibt hängen, dass reines M+S nicht mehr genügt. Ein Winterreifen Roller im Sinn dieser Pflicht existiert für einspurige Fahrzeuge nicht. Was bleibt, ist eine Verhaltensgrenze, wenn Sie bei Glätte trotzdem fahren, und eine Kennzeichnung, die anders funktioniert als die Schneeflocke am Auto. Das richtige Maß suchen Sie danach auf der Hauptseite [Motorroller-Reifen](/hub/motorrad-zubehoer/motorroller-reifen). Die Kaufreihenfolge steht in der [Motorroller Reifen Kaufberatung](/hub/motorrad-zubehoer/motorroller-reifen/sub/motorroller-reifen-kaufberatung).

Sie fahren den Roller das ganze Jahr, der erste Reif auf der Brücke ist da, und aus dem Pkw-Artikel vom Oktober 2024 bleibt hängen, dass reines M+S nicht mehr genügt.

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Inhalt

Keine Pflicht, aber eine Verhaltensregel

Einspurige Kraftfahrzeuge sind von der situativen Winterreifenpflicht ausgenommen. Das steht so in § 2 Absatz 3a StVO, und das IFZ sagt es für Motorrad und Roller in demselben Sinn. Die Regel, die seit Oktober 2024 für Pkw nur noch das Alpine-Symbol gelten lässt und reines M+S nicht mehr als Winterreifen anerkennt, übertragen Sie nicht auf den Roller. Auf derselben ADAC-Seite liegt die Empfehlung von 4 mm Profil. Auch das ist eine Pkw-Empfehlung und keine Profilgrenze für Klasse L. Die Ausnahme ist keine Erlaubnis, bei Eis loszufahren. Wer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte trotzdem unterwegs ist, bleibt an die Grenze gebunden, die das Gesetz für diesen Ausnahmefall nennt: nur die erforderliche Fahrt und höchstens 50 km/h. Die GTÜ ergänzt aus der Sicherheitspraxis, den Abstand mindestens mit der Hälfte des Tachowerts in Metern zu halten und auf nicht nötige Fahrten zu verzichten. Ein M+S-Schriftzug hebt die 50 km/h nicht auf. Die 50 km/h sind die Obergrenze für den Ausnahmefall, nicht die Empfehlung für eine verschneite Landstraße. Ob der Weg erforderlich ist, entscheiden die Lage und nicht der Reifen.

Warum die Schneeflocke fehlt

Die Schneeflocke, das Alpine-Symbol, hängt an einer Prüfung, die es für diese Reifen nicht gibt. Continental führt aus, dass Motorrad- und Rollerreifen keine 3PMSF-Zertifizierung nach UN-Regelung Nr. 117 erhalten und deshalb keine legale Schneeflocke tragen. Dass es auf der Flanke fehlt, heißt nicht, dass der Reifen verboten ist. Es heißt, dass die Pkw-Winterdefinition hier nicht das Kaufkriterium ist. § 36 Absatz 11 StVZO lässt an diesen Fahrzeugen M+S-Reifen zu, die der M+S-Definition in der UN-Regelung Nr. 75 entsprechen und eine entsprechende Genehmigung haben. Ohne diese Genehmigung ist ein aufgedrucktes M+S im Titel eines Marktplatzes noch kein Nachweis. Sie lesen M+S auf der Flanke und das E-Zeichen, nicht den Saisonfilter im Shop. Das Casabike-Set aus zwei 3.50-10 trägt M+S im Titel, das Datenfeld Saison sagt Winter, die Anzeige bleibt ohne Saison. Das Set aus 120/70-12 und 130/70-12 trägt M+S und im Feld alle Jahreszeiten. Die Baureihe City Grip 2 trägt nach Michelin M+S. Das konkrete Listing in 120/70-12 ist hier als Sommerreifen erfasst. Keines davon ist ein Winterreifen mit Schneeflocke.

Wann ein niedrigerer Index erlaubt ist

Im Normalfall darf der Geschwindigkeitsindex nicht unter dem Wert aus den Papieren liegen. Bei M+S-Reifen an Klasse L gibt es eine engere Ausnahme. Continental beschreibt sie so: ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex ist nur zulässig, wenn eine Begrenzung im Sichtfeld des Fahrers angebracht ist und diese Geschwindigkeit nicht überschritten wird. Die Begrenzung ist ein Aufkleber oder ein Hinweis, den Sie sehen, kein Satz im Kleingedruckten des Angebots. Das ADAC-Merkblatt zur Motorradbereifung nennt die EG-Typgenehmigung in Zeile K der Zulassungsbescheinigung, erkennbar an e oder E. Ohne diese Genehmigung bleibt der Speedindex der Papiere verbindlich. Ein Roller mit alter ABE, bei dem Zeile K die Typgenehmigung nicht ausweist, übernimmt die M+S-Erleichterung nicht stillschweigend. Dann nützt ein 51J auf einem Fahrzeug, das S verlangt, auch mit M+S im Titel nichts. Ein höherer Index ist davon unabhängig weiter zulässig. Wer bei Glätte ohnehin nicht schneller als 50 km/h fahren darf, hat damit nicht die Erlaubnis, einen zu niedrigen Index ohne sichtbare Begrenzung zu montieren. M+S auf der Flanke ist außerdem kein Freifahrtschein für ein anderes Zollmaß.

Was M+S nicht ersetzt

M+S ändert nicht, welcher Mantel auf welche Felge darf. 3.50-10 bleibt 3.50-10, 120/70-12 bleibt 120/70-12. Lastindex und TL oder TT prüfen Sie wie im Sommer. Der Casabike-Titel mit 51J und TL ist nur brauchbar, wenn 51 mindestens dem Schein entspricht und die Felge schlauchlos ist. 150 kg daneben sind nicht die Tragfähigkeit. Die Profilgrenze bleibt die aus § 36 StVZO: 1,6 mm im Hauptprofil, an Klein- und Leichtkrafträdern 1,0 mm, nicht die 4 mm der Pkw-Empfehlung. Im Winter messen Sie den Druck am kalten Reifen nach dem Handbuch. Wenn Sie nach dem Schneefall einen anderen Mantel kaufen, beginnen Sie wieder bei der Größe. Die Seite Rollerreifen Größe ablesen zerlegt die Zeile, die Seite bester Rollerreifen sortiert nur innerhalb eines Maßes. Glätte ersetzt die Prüfung von Index und Schlauch nicht.

Häufige Fragen

Darf ich bei Glatteis trotzdem fahren?
Nur im Rahmen der Ausnahme: die Fahrt muss erforderlich sein, und schneller als 50 km/h dürfen Sie dann nicht. Die GTÜ rät zusätzlich, nicht nötige Fahrten zu lassen und den Abstand mindestens mit der Hälfte des Tachowerts in Metern zu wählen. M+S auf der Flanke hebt diese Grenze nicht auf. Bei Eis, das Sie nicht befahren müssen, bleibt der Roller stehen.
Ist M+S seit Oktober 2024 verboten?
Für den Pkw reicht reines M+S seit Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen. Am Roller bleibt M+S zulässig, wenn der Reifen der Definition in der UN-Regelung Nr. 75 entspricht und die Genehmigung dazu vorliegt. Ein Marktplatz-Titel mit M+S ist dieser Nachweis noch nicht. Die Flanke und das E-Zeichen entscheiden, nicht das Saisonfeld.
Warum hat mein Rollerreifen keine Schneeflocke?
Weil es für Motorrad- und Rollerreifen keine 3PMSF-Zertifizierung nach Regelung Nr. 117 gibt und damit keine legale Schneeflocke. Das Fehlen ist der Normalfall, kein Mangel und kein Beweis, dass der Reifen unzulässig wäre. Wer das Symbol zur Kaufbedingung macht, wendet die Pkw-Regel auf Klasse L an.
Darf der Geschwindigkeitsindex bei M+S niedriger sein?
Nur mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung im Sichtfeld und nur, wenn Sie diese Geschwindigkeit nicht überschreiten. Ohne den Hinweis gilt der Index aus den Papieren. Fehlt in Zeile K die EG-Typgenehmigung mit e oder E, beschreibt das ADAC-Merkblatt, dass der Speedindex der Papiere bleibt. Ein Aufkleber im Kleingedruckten des Angebots ersetzt den Hinweis im Cockpit nicht.
Ersetzt ein M+S-Reifen das richtige Maß?
Nein. M+S sitzt auf einer Größe, es erzeugt sie nicht. 3.50-10 und 120/70-12 bleiben verschiedene Felgen, auch wenn beide Titel M+S tragen. Lastindex, TL oder TT und die DOT-Woche prüfen Sie wie bei jedem anderen Mantel. Ein Saisonfeld, das Winter sagt, während der Titel Allwetter sagt, klärt weder das Maß noch die Pflicht.

Weiterführende Seiten

Quellenverzeichnis

Fachquellen aus dem Research-Digest; zuletzt abgerufen am 03.10.2026.

  1. UN-Regelung Nr. 75 (abgerufen am 03.10.2026)
  2. § 36 StVZO (abgerufen am 03.10.2026)
  3. § 2 Absatz 3a StVO (abgerufen am 03.10.2026)
  4. ADAC: Reifenalter und Druck (abgerufen am 03.10.2026)
  5. Michelin: Last- und Geschwindigkeitsindex (abgerufen am 03.10.2026)
  6. Michelin: Reifenverschleiß (abgerufen am 03.10.2026)
  7. Continental: TL und TT (abgerufen am 03.10.2026)
  8. IFZ: Winterreifenpflicht (abgerufen am 03.10.2026)