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Motorradreifen Freigabe 120/70 ZR17: Zeile K vor dem Shop

Aktualisiert: Oktober 2026

Sie wollen wissen, ob an Ihrem Motorrad jede Marke in 120/70 ZR17 zulässig ist, weil irgendwo steht, die Fabrikatsbindung sei weg. Das stimmt nur unter Bedingungen: EG-Typgenehmigung, Serienzustand und eine Spezifikation, die zu den Papieren passt. Ein anderes Zollmaß oder eine alte nationale Bindung fällt nicht darunter. Die Motorradreifen-Freigabe 120/70 ZR17 lesen Sie deshalb zuerst in Zeile K, nicht im Shop-Titel. Im [Vergleich Motorradreifen 120/70 ZR17](/hub/motorrad-zubehoer/motorradreifen-120-70-zr17) liegen die Angebote. Diese Seite prüft die Zulässigkeit, nicht die Modellwahl.

Sie wollen wissen, ob an Ihrem Motorrad jede Marke in 120/70 ZR17 zulässig ist, weil irgendwo steht, die Fabrikatsbindung sei weg.

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Inhalt

Zeile K und der Serienzustand

In der Zulassungsbescheinigung Teil I beginnt Zeile K bei einer EG-Typgenehmigung mit e oder E. Das ist die Nummer der europäischen Genehmigung, nicht der Reifenhersteller. Seit Mitte 1999 tragen viele Maschinen eine EU-Betriebserlaubnis. In den EU-Vorschriften steckt keine Fabrikatsbindung an eine Marke. Nationale ABE älterer Fahrzeuge bleiben strenger. Wer nur ABE liest, ohne den Anfang der Nummer anzusehen, verwechselt beide Wege. Serienzustand heißt: Felge, Fahrwerk und die genehmigte Dimension sind nicht umgebaut. Ein anderes Fabrikat in derselben Spezifikation ist dann der Spielraum, den ADAC und die Fachstellen beschreiben. Eine Rezension zum S22F auf R1, Fireblade oder Z900, zur Hornet 600 beim T32F oder zur SV 650 beim Mutant ist ein Erfahrungsbericht, keine Herstellerfreigabe. Die Lockerung gibt nicht jede Dimension frei.

Was die passende Spezifikation ist

Passend heißt: dieselbe Dimension, Last- und Geschwindigkeitsindex mindestens wie in Teil I oder im CoC. Für diese Größe sind das oft 120/70 ZR17, Lastindex 58 mit 236 kg und Geschwindigkeitsindex W mit 270 km/h. Ein höherer Index ist nach dem ADAC zulässig, ein niedrigerer nicht, weil § 36 StVZO Maße verlangt, die zu Last und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit passen. Lastindex 43 im Metzeler-Attribut oder 97 beim Pirelli ist kein Freibrief, die Papiere ohne Flanke zu unterbieten. Index und Preisreihenfolge stehen in der Kaufberatung. Nach ADAC entfällt die alte Fabrikatsbindung ab dem 1. Januar 2025 bei passender Spezifikation, Serienzustand und EG-Typgenehmigung, unabhängig vom Herstellungsdatum des Reifens. Das ist nicht die Aussage, seit 2020 dürfe jedes Fabrikat in jeder Dimension auf jedes Motorrad. Prüfer können das Handbuch heranziehen. Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung als generelle Pflicht für jeden Markenwechsel sieht diese Regelung nicht vor. Unklare Zeile K oder eine nationale ABE entscheidet nicht der Warenkorb.

Anderes Maß und Umbau

Weicht das Maß von den Papieren ab, erlischt die Betriebserlaubnis. Dann braucht es eine Eintragung, keine stille Montage. 120/70-10 und 120/70-12 sind andere Felgen. Sie auf ein genehmigtes 17-Zoll-Rad zu ziehen, ist ein anderes Maß, auch wenn die Breite stimmt. Breite 120 vom Vorderreifen und Querschnitt 55 vom Hinterreifen sind zwei Reifen, nicht eine neue erlaubte Größe. Umbau, andere Felge oder eine unklare Zeile K gehören zum Prüfer. Welche Angebote als 17-Zoll-58W-Vorderreifen lesbar sind, steht beim besten Reifen im Feld. Die engere Wahl ändert die Papiere nicht.

Radial, Diagonal und dieselbe Serie

Radial und Diagonal bleiben in der Praxis getrennt. § 36 Absatz 6 Satz 2 nimmt Krafträder von dem Mischsatz aus, der bei anderen Fahrzeugen die Bauarten regelt. Michelin rät trotzdem ausdrücklich davon ab, Radial und Diagonal zu kombinieren. Dieselbe Marke und dieselbe Serie vorn und hinten sind die Orientierung der Hersteller. Ein S22F vorn und ein Tourenreifen einer anderen Marke hinten ändern den Charakter, auch wenn beide 17 Zoll tragen. Welche Linie zum Einsatz passt, steht unter Hypersport oder Sporttouring. Unklare Zeile K, Umbau, alte Fabrikatsbindung und eine andere Dimension entscheiden Sie nicht allein.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich die EG-Typgenehmigung?
Am Anfang von Zeile K. Beginnt die Nummer mit e oder E, liegt eine EG-Typgenehmigung vor. Eine nationale ABE trägt diese Form nicht und bleibt bei der Fabrikatsbindung strenger. Im Zweifel lesen Sie die Zeile mit der Zulassungsstelle oder einem Prüfer, nicht aus einem Shop-Text zur universellen Passform. Rezensionen mit Modellnamen ersetzen die Zeile nicht.
Darf ich seit 2025 jede Marke in 120/70 ZR17 montieren?
Nur wenn Zeile K eine EG-Typgenehmigung zeigt, das Motorrad im Serienzustand ist und die Spezifikation passt: Dimension sowie Last- und Geschwindigkeitsindex mindestens wie in den Papieren. Ab dem 1. Januar 2025 gilt das nach ADAC unabhängig vom Herstellungsdatum des Reifens. Ein anderer Querschnitt, ein anderes Zollmaß oder eine umgebaute Felge fallen nicht unter diese Lockerung. Das Handbuch kann der Prüfer zusätzlich heranziehen.
Was gilt bei einer nationalen ABE?
Dort fehlt die Freigängigkeitsprüfung der EU-Betriebserlaubnis. Die alte Fabrikatsbindung kann bestehen bleiben. Ein Markenwechsel in scheinbar derselben Größe ist dann kein Automatismus. Klären Sie das vor der Bestellung, besonders wenn die Papiere eine konkrete Marke oder eine ältere Bindung nennen. Service-Informationen der Hersteller sind die Orientierung, keine Ersatz-Betriebserlaubnis.
Was passiert mit 120/70-10 auf einem 17-Zoll-Rad?
Das ist ein abweichendes Maß. Die Betriebserlaubnis erlischt, bis eine Eintragung das Maß abdeckt. Dieselbe Breite ändert die Felge nicht. Im Vergleich dieser Kategorie bleiben 10- und 12-Zoll-Reifen außen vor, weil sie andere Räder sind. Wer nur den Shop-Filter 120 setzt, kauft leicht das falsche Zollmaß.
Reicht eine höhere Tragfähigkeit?
Ja. Ein höherer Last- oder Geschwindigkeitsindex als in den Papieren ist nach dem ADAC zulässig. Ein niedrigerer nicht. W steht für 270 km/h, 58 für 236 kg. Ein Attributwert T, 43 oder 97 ist erst eine zulässige Angabe, wenn die Flanke ihn trägt und er die Vorgabe nicht unterschreitet. Der Shop-Titel allein genügt dafür nicht.
Brauche ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung?
Für einen Markenwechsel in passender Spezifikation, Serienzustand und mit EG-Typgenehmigung beschreibt die Regelung keine generelle Bescheinigung als Extra-Schritt. Service-Informationen der Hersteller bleiben die Orientierung, welches Fabrikat sie in der Dimension führen. Sobald das Maß abweicht, eine Felge getauscht wurde oder Zeile K unklar ist, reicht keine Bescheinigung aus dem Forum. Dann ist die Eintragung oder der Prüfer der Weg.
Darf vorn eine andere Serie liegen als hinten?
Dieselbe Marke und dieselbe Serie auf beiden Achsen sind die Empfehlung der Hersteller. Michelin rät davon ab, Radial und Diagonal zu mischen, auch wenn der Gesetzestext Krafträder von diesem Mischsatz ausnimmt. Ein Satz im Feld, vorn 120/70 ZR17 58W und hinten 180/55 ZR17 73W in Pilot Power 2CT, hält die Serie zusammen. Zwei einzelne Tourensport-Listings ohne Profilnamen tun das nicht automatisch.

Weiterführende Seiten

Quellenverzeichnis

Fachquellen aus dem Research-Digest; zuletzt abgerufen am 03.10.2026.

  1. ADAC, Neue Vorschriften zu Motorradreifen (Stand 06/2025) (abgerufen am 03.10.2026)
  2. ADAC, Motorradreifen Druck, Alter, Profil, Einfahren (abgerufen am 03.10.2026)
  3. § 36 StVZO (abgerufen am 03.10.2026)
  4. Verordnung (EU) 2020/740 (abgerufen am 03.10.2026)
  5. Michelin, Last- und Geschwindigkeitsindex (abgerufen am 03.10.2026)
  6. Michelin, Verschleiß und Reifenwechsel (abgerufen am 03.10.2026)
  7. ADAC, Winterreifenpflicht (abgerufen am 03.10.2026)
  8. Reifentiefpreis, Größe 120/70 ZR17 (abgerufen am 03.10.2026)